Falsch berechnete Renten: INPS muss nachzahlen

Für Alfred Ebner, Sekretär der Rentnergewerkschaft der AGB/CGIL, ist das ein „wichtiges Ergebnis“ zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. „Auch in der Provinz Bozen gibt es wahrscheinlich öffentlich Bedienstete, die von dieser Neuerung betroffen sind“, betont Ebner. Besonders betroffen sind sogenannte aufgeschobene Altersrenten, also jene Renten, die erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres berechnet werden, deren Bezugsberechtigte den Dienst aber bereits vorher beendet hatten. Auch sogenannte Kumulationsrenten sind betroffen.
Da in den kommenden Jahren auf nationaler Ebene rund 700.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Pension gehen werden, mahnt die Gewerkschaft zu mehr Sorgfalt. Sie kündigt an, die Umsetzung der Neuberechnungen weiter zu beobachten und alle notwendigen Maßnahmen zu unterstützen.






