Kollegen nicht geholfen: 15 Monate für Polizistin

Die Polizistin war in der Nacht auf den 28. September 2025 gerade am Weg von einem Objektschutz in ihre Wiener Dienststelle, als sie dringend aufs Klo musste. Sie hielt bei der Tankstelle in der Heiligenstädter Straße, eine Straße, die sich bei Roadrunnern großer Beliebtheit erfreut.
Als sich die Beamtin in Uniform im Geschäftslokal von der Tankwartin gerade einen Kaffee geben ließ, kam es vor der Tür zu einem spektakulären Unfall. Ein mit drei Polizisten besetzter Funkwagen, der einen Roadrunner verfolgte, krachte in einen aus der Tankstelle fahrenden Mercedes.
Crash bei Verfolgungsjagd
Das Polizeiauto war auf der Seite völlig demoliert, beim Mercedes wurde praktisch der Motorhaube komplett eingedrückt. Der Beamte hinter dem Steuer konnte zwar noch aussteigen und am Funk Alarm schlagen, seine beiden Kolleginnen am Beifahrersitz bzw. hinter ihm waren durch den Crash stark benommen, eine sogar bewusstlos. Erschwerend kam hinzu, dass sich eine Meute von Schaulustigen, die sich auf der Tankstelle bzw. auf der Straße befanden, rund um das Einsatzfahrzeug stellten und den jungen Polizisten bei seinen Hilfsmaßnahmen behinderten. „Das war kein schönes Erlebnis“, erzählte der Beamte nun dem Schöffengericht. „Ich war machtlos, einer gegen viele.“ Die Leute machten die Türen des Funkwagens auf, drangen in das Fahrzeug und filmten zum Teil die bewusstlose Polizistin.
Diese berichtete im Zeugenstand, dass sie „eine Menschenmasse wahrgenommen“ habe, als sie erwachte. Sie habe starke Schmerzen im Nacken und in der Schulter verspürt und ihr sei übel gewesen. Zum Teil hätten die Schaulustigen abwertende Kommentare geäußert, wie: „Hast Führerschein, Polizei?“ oder „Kannst Autofahren, Polizei?“
Ihr Kollege hatte alle Hände voll zu tun gehabt, um mit der Menschentraube um den Einsatzwagen zurechtzukommen. „Hätten Sie Hilfe brauchen können in den ersten fünf Minuten?“, fragte die Staatsanwältin den Beamten im Zeugenstand. „Auf jeden Fall“, meinte dieser.
Polizistin trank weiter Kaffee
Die nun angeklagte Polizistin ging zunächst nicht nachsehen und trank währenddessen ihren Kaffee. Sie gab an, den Unfall nicht mitbekommen zu haben, da sie sich für kurze Zeit in einem hinteren Bereich der Tankstelle befand, was auf einem Überwachungsvideo auch zu sehen war. Aber auch als die Tankwartin zur Polizistin meinte, „da war jetzt ein lauter Schepperer“ und sie solle doch mal rausschauen, ob da nichts Gröberes passiert sei, ging die Beamtin nur kurz nachsehen. Das sei nur „ein kleiner Sachschaden, meine Kollegen kommen damit alleine zurecht“, soll sie laut Tankwartin beim Zurückkommen gesagt haben.
„Warum haben Sie die Augen verschlossen“, fragte der Richter. „Ich habe nicht die Augen verschlossen.“ Die 60-jährige Beamtin hätte aufgrund der Menschenmenge „keine Verletzten gesehen oder dass es ein schwerer Verkehrsunfall war“, meinte sie bei dem Prozess. Als sie ein Einsatzfahrzeug kommen sah, empfand sie ihre Hilfe nicht mehr nötig. „Ich bin eine, da können’s alle Kollegen fragen, ich schau nicht weg“, sagte sie immer wieder. Auch über den Funk, den sie mitgehört, aber teilweise leiser gedreht habe, habe sie den Einsatz nicht mitbekommen.
Anwesenheit der 60-Jährigen durch Überwachung entdeckt
Auf Aufnahmen aus dem Überwachungsvideo der Tankstelle ist zu sehen, wie die 60-Jährige raus und zu ihrem Funkwagen geht. Danach geht sie wieder ins Geschäftslokal. Rund 25 Minuten nach dem Unfall fährt sie vom Gelände der Tankstelle, teilweise mit Blaulicht, weil die Ausfahrt versperrt war. Ihre Kollegen, die am Einsatzort waren, hatten gar nicht mitbekommen, dass sich die 60-Jährige dort befand. Erst bei der Auswertung der Videoüberwachung kam zutage, dass dort ein Polizeiauto gestanden war. Auf die Frage der Staatsanwältin an die bewusstlose Polizistin, ob sie weiter Hilfe gebraucht hätte, meinte diese: „Ich hätte mich über Hilfe sehr gefreut.“
Am nächsten Tag wurde die 60-Jährige von ihrem Vorgesetzten zu einem Gespräch geholt. Über Kollegen aus Döbling habe er von der Anwesenheit der Beamtin erfahren und sie gefragt, warum sie nicht geholfen habe. Als sie gehört habe, dass es insgesamt vier zum Teil Schwerverletzte – auch der Fahrer des zivilen Autos erlitt Blessuren – gegeben habe, „hat’s mir die Schuhe ausgezogen“. Dass sie absichtlich nichts gemacht habe, das „lass‘ ich mir nicht nachsagen“.
Mehrfache Anrufe bei Tankwartin
Die Tankwartin gab jedoch sowohl vor der Polizei als auch nun vor Gericht an, dass die Beamtin sie mehrfach angerufen habe und wissen wollte, wie lange die Videoüberwachung aufgehoben werde und ob diese mit Ton seien.
Auch soll sie die Tankwartin gebeten haben, die Lautstärke des Crashs im Verhör zu relativieren. „Ich soll nicht sagen, dass der Schepperer so laut war“, sagte die 46-Jährige. Dass sie der Polizistin eins auswischen wolle, verneinte die Frau. „Ich hab‘ ja nichts davon.“ Wenige Tage nach dem Vorfall wurde die Beamtin suspendiert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die 60-Jährige gab keine Erklärung ab. Obwohl die verhängte Strafe mehr als ein Jahr ausmacht, wurde der Amtsverlust bedingt ausgesprochen, weil sie aufgrund ihrer bisherigen Polizeilaufbahn nie etwas zuschulden habe kommen lassen.
apa






