Haftstrafen nach Brand von Innsbrucker Gasthaus

Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der beiden Männer verzichteten auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab hingegen keine Erklärung ab. Zuvor begründete Richterin Heide Maria Paul das Urteil, das sie nach rund 30-minütiger Beratung mit den Schöffen gefällt hatte.
„Beide Angeklagten waren zwar reumütig geständig, man darf aber nicht aus den Augen verlieren, dass der Brand auch Bewohner im Haus gefährdet hat“, sagte die Richterin. Nur durch das Einschreiten der Feuerwehr „ist ein noch größerer Schaden verhindert worden“, betonte Paul. Insgesamt sei ein Urteil „im unteren Drittel“ des Strafmaßes von zehn Jahren „schuld- und tatangemessen“.
Angeklagten bekannten sich schuldig
Die Angeklagten hatten sich bereits zu Prozessbeginn vollumfänglich schuldig bekannt. Er sei „wegen etwas sehr Schrecklichem hier“, sagte der Erstangeklagte bei seiner Befragung sichtlich emotional bewegt. Etwas anders „als sich absolut schuldig zu bekennen“, sei somit für ihn nicht denkbar, fügte der 44-jährige Bulgare hinzu.
Er habe damals unter anderem „finanzielle Probleme“ gehabt und sich „aus Solidarität mit seinem langjährigen Freund“ zur Tat hinreißen lassen. Dieser habe ihm insgesamt 5.000 Euro übergeben, um die Tat mit einer weiteren Person auszuführen, gab er vor der Richterin und den Schöffen zu Protokoll. Ebenjene Person, ein Landsmann des Erst- und Zweitangeklagten, war eigentlich mitangeklagt gewesen. Er befindet sich allerdings aktuell in Bulgarien und erwartet dort ein weiteres Strafverfahren.
Zweitangeklagter sprach von emotionalen Momenten
Der Zweitangeklagte wiederum führte im Prozess an, dass ihn die drohende Zwangsräumung des Lokals seitens des Verpächters, seine Kokainsucht sowie finanzielle Nöte dazu getrieben hätten, die Brandstiftung zu beauftragen. „Es waren emotionale Momente und ich wollte es nicht wahrhaben, dass ich aus dem Lokal raus muss“, meinte der ehemalige Gastronom, der wie der Erstangeklagte aktuell in Untersuchungshaft sitzt und ebenfalls aus Bulgarien stammt. Der nunmehrige Ex-Pächter, der das Gasthaus sieben Jahre lang führte, hatte die Tat im Vorfeld des Prozesses noch vehement bestritten – im Gegensatz zu seinem Landsmann, der alles zugab und die Tat einräumte. Ebenjenem kam man auch mittels DNA-Treffer am Tatort auf die Spur. Er belastete bei seiner Einvernahme bei der Polizei wiederum den erstangeklagten Lokalpächter schwer.
Drogensucht und diese Emotionen hätten im Juni dazu geführt, dass es schließlich „einfach passiert ist“, führte der seit langem in Österreich lebende Bulgare schließlich aus. Er habe jedoch nicht gewollt, „dass jemand dabei zu Schaden kommt“, auch sei kein Betrug seinerseits intendiert gewesen. „Das war schlicht eine Fehlentscheidung“, meinte der 37-Jährige und räumte zugleich ein, seine Versicherung nach dem Brand mit einer Schadenssumme von 190.000 Euro behelligt zu haben.
Staatsanwältin beleuchtete Freundschaft zwischen angeklagten Männern
Staatsanwältin Sabrina Tomisser hatte in ihrem Eröffnungsplädoyer die Tat sowie die Motivlage dahinter beleuchtet. Die Anklagevertreterin betonte dabei, dass es einen klaren zeitlichen Zusammenhang zwischen der angedrohten Zwangsräumung und dem Brand gebe. Ebenjene hätte wenige Tage vor dem gelegten Brand stattfinden sollen. „Zu dieser Räumung kam es aber aus bekannten Gründen nie“, sagte sie.
Auch bestehe eine Freundschaft zwischen dem Erstangeklagten und dem Zweitangeklagten. „Der Erstangeklagte war außerdem einige Monate Tellerwäscher im Lokal des Zweitangeklagten“, erklärte Tomisser.
„Größter Fehler seines Lebens"
Die Verteidiger der beiden Angeklagten referierten schließlich die Tat-Beweggründe ihrer Mandanten „ohne diese jedoch zu entschuldigen“, wie sie unisono betonten. „Es war der größte Fehler seines Lebens“, führte der Anwalt des Erstangeklagten, Alexander Huber, aus. Er habe sich schlicht „hinreißen lassen“, unter anderem aufgrund seiner finanziellen Notlage.
Der Verteidiger des Pächters, Markus Abwerzger, wiederum betonte, dass es sich bei dem Sachverhalt insgesamt „um eine menschliche Tragödie handelt“. Sein Mandant, der das Lokal mehrere Jahre geführt habe, sei „sehr fleißig gewesen“ und das Lokal auch „sehr gut gelaufen“. Dann sei allerdings etwa „Corona gekommen“ und schließlich habe „der Verpächter den Pachtvertrag gekündigt“, berichtete der Rechtsanwalt von zunehmenden wirtschaftlichen Problemen. „Es war dann einfach alles viel zu viel für ihn“, meinte Abwerzger vor dem Schöffengericht.
Auch sei die Kokainsucht seines Mandanten zum Teil durchaus massiv gewesen: „Er hat rund 3.000 Euro im Monat dafür ausgegeben.“ Dies entschuldige zwar die Tat ebenfalls nicht, jedoch führe Kokain bekanntlich zu einer „Enthemmung“, was den Tatbeschluss erleichtert habe.
Bekanntes Gasthaus mit viel Prominenz
Der Brand war damals mitten in der Nacht ausgebrochen, gewaltige Flammen schlugen in den Gastgarten im Innenhof. Das Lokal brannte dabei völlig aus. Der Schaden belief sich auf rund 2,5 Millionen Euro.
Acht Bewohner wurden aus den darüberliegenden Wohnungen evakuiert. Fünf von ihnen, darunter zwei Kinder, wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in die Klinik eingeliefert. Die Tatausführung wurde von Seiten der Verteidiger und der öffentlichen Anklägerin bei der Verhandlung übrigens durchwegs als „dilettantisch“ bezeichnet.“ Papier und Papierrollen und ein Kanister voller Benzin wurden dafür verwendet.
Das Gasthaus unweit des Landhauses war über jahrzehntelang auch ein beliebter Treffpunkt der Prominenz, vor allem aus dem politischen Bereich. Tirols legendärer, verstorbener Langzeitlandeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP) war etwa regelmäßig zu Gast. Auch Österreichs Fußball-Ikone Ernst Happel verkehrte dort während seiner Tiroler Zeit Ende der 1980er und Anfang der 1990er-Jahre gerne.
apa






