„Letzte Generation“ vor Gericht: Geldstrafen nach Klima-Protesten

Autobahnblockade und weitere Aktionen
Im Mittelpunkt stand unter anderem eine Autobahnblockade auf der Südautobahn (A2) im November 2023. Zwei Frauen hatten sich dabei auf der Straße festgeklebt („Mumienhände“) und räumten die Aktion ein, bekannten sich jedoch nicht schuldig. „Die Aktion war notwendig“, erklärte eine der Angeklagten vor Gericht. Weitere Beschuldigte sollen sie unterstützt haben, indem sie sich ebenfalls festklebten.
Zusätzlich ging es um weitere Protestaktionen, darunter Farbaktionen, das Beschmieren von Gebäuden sowie Proteste am Flughafen Wien. Einige Angeklagte begründeten ihr Vorgehen politisch und übten scharfe Kritik an Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen. Ein 76-jähriger Pensionist erklärte, er habe aus Gewissensgründen gehandelt.
Richterin mahnt – Kritik an Urteil
Während der Verhandlung sorgten Aussagen der Angeklagten für Applaus im Publikum, woraufhin die Richterin einschreiten musste. Sie zeigte teilweise Verständnis für die Motive, stellte jedoch klar: „Ich habe das Gesetz zu akzeptieren, nicht moralische Bedenken.“
Die Verteidigung argumentierte unter anderem mit Notstand und forderte Freisprüche, äußerte aber auch Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Urteile. Auch einige Angeklagte kritisierten die Entscheidung im Anschluss.
Der Prozess ist Teil eines umfangreichen Verfahrens gegen insgesamt 47 frühere Aktivisten. Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 16. April angesetzt.
UT24/APA






