Über 100 Verstöße gegen Zweisprachigkeit ohne Folgen

Sanitätsbetrieb und Trenitalia missachten Zweisprachigkeit am häufigsten
Laut einer Landtagsanfrage wurden im Jahr 2025 beim Amt für Landessprachen und Bürgerrechte insgesamt 122 Beschwerden zum Sprachgebrauch registriert. Besonders auffällig ist dabei die deutliche Schieflage: 118 Beschwerden betreffen die Missachtung der deutschen Sprache, lediglich vier richten sich gegen Verstöße im Zusammenhang mit der italienischen Sprache.
Noch brisanter als die Zahlen selbst ist jedoch der Umgang mit den gemeldeten Verstößen. In 14 Fällen ist die Bearbeitung noch offen, konkrete Angaben zu verhängten Strafen fehlen vollständig. Für Kritiker entsteht dadurch der Eindruck, dass Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht kaum Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Blick auf die betroffenen Institutionen zeigt ein wiederkehrendes Muster. An der Spitze der Beschwerden steht erneut der Südtiroler Sanitätsbetrieb, gefolgt von Trenitalia beziehungsweise RFI, der Italienischen Post AG, der Agentur der Einnahmen sowie dem staatlichen Sozialversicherungsinstitut INPS. Bereits im Vorjahr waren diese Einrichtungen besonders häufig Gegenstand von Beschwerden.
Keine Einzelfälle
Hannes Rabensteiner spricht angesichts dieser Entwicklung von einem „unhaltbaren Zustand“. Wenn nahezu alle Beschwerden die deutsche Sprache betreffen, könne man nicht mehr von Einzelfällen sprechen, sondern müsse von einer systematischen Missachtung eines grundlegenden Rechts ausgehen. Ohne spürbare Konsequenzen drohe die Zweisprachigkeitspflicht weiter ausgehöhlt zu werden.
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen laut Beobachtern, dass das Recht auf Gebrauch der Muttersprache in zentralen öffentlichen Bereichen regelmäßig verletzt wird. Gleichzeitig fehle es sowohl an wirksamen Kontrollen als auch an der konsequenten Ahndung von Verstößen.
Vor diesem Hintergrund fordert die Süd-Tiroler Freiheit strengere Maßnahmen: klare Sanktionen, verpflichtende Nachbesserungen und eine konsequentere Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Nur so könne der Minderheitenschutz langfristig gewährleistet werden.
Bürger müssen Fälle melden
Bürger werden dazu aufgerufen, Verstöße konsequent zu melden. Beschwerden können schriftlich an das Amt für Landessprachen und Bürgerrechte gerichtet werden.
Beobachter sind sich einig: Erst wenn Missstände systematisch dokumentiert werden, besteht Aussicht auf nachhaltige Verbesserungen.






