STF-Kritik an unklaren Regeln und E-Voting-Plänen

Kritik kommt insbesondere von der Landtagsabgeordneten Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit). Sie bemängelt fehlende Klarheit bei zentralen Punkten der Reform, vor allem bei der geplanten Einführung von E-Voting. Dieses soll künftig sowohl für Briefwähler als auch testweise in Bozen zum Einsatz kommen.
Atz sieht es kritisch, dass Briefwähler künftig keine Wahl zwischen klassischer Briefwahl und elektronischer Stimmabgabe hätten. E-Voting dürfe nur eine zusätzliche Option sein, nicht aber bestehende Möglichkeiten ersetzen, betont sie. Gerade ältere Wähler könnten sonst benachteiligt werden. Sie fordert daher eine Übergangsphase mit parallelen Systemen.
Auch das geplante Pilotprojekt in Bozen stößt auf Skepsis. Mit rund 80.000 Wahlberechtigten sei die Stadt als Testgebiet zu groß. Fehler könnten erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Wahl haben. Atz hält kleinere Gemeinden oder Abstimmungen für geeigneter, um neue Systeme zu testen.
Zudem seien praktische Fragen ungeklärt geblieben, etwa der Umgang mit Fehlern bei der Stimmabgabe oder Anlaufstellen bei Problemen. Weitere Kritik richtet sich gegen strengere Anforderungen für Wahlhelfer, die die Personalsituation in den Gemeinden zusätzlich verschärfen könnten.
Angesichts der offenen Punkte wurde der Gesetzentwurf schließlich ausgesetzt. Die Süd-Tiroler Freiheit fordert nun eine grundlegende Überarbeitung und klare, nachvollziehbare Regelungen, bevor das Wahlrecht geändert wird.






