Nach Vergewaltigungsprozess: Sohn von Kronprinzessin bleibt in U-Haft

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Das zuständige Gericht hatte den Antrag aber mit Verweis „auf die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr“ abgewiesen. Dagegen war Høiby in Berufung gegangen.
Bis vergangene Woche stand Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung unter anderem wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht. Kurz vor Beginn des Prozesses war er erneut festgenommen worden, weil er gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen und sich rücksichtslos verhalten haben soll. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Mit einem Urteil in dem umfangreichen Prozess gegen ihn ist aber erst Anfang Juni zu rechnen.
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