von veo 17.03.2026 09:51 Uhr

Italienisches Referendum zur Justizreform am 22. und 23. März

Stimmberechtigte entscheiden über die Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten. Für die Gültigkeit der Abstimmung ist kein Mindestquorum erforderlich.

APA/HERBERT PFARRHOFER

Laufbahntrennung von Richtern und Staatsanwälten

Am 22. und 23. März findet in Italien das staatliche Referendum zur Justizreform statt. Gegenstand der Abstimmung ist die Trennung der beruflichen Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten, geregelt im Verfassungsgesetz „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“. Die Bürgerinnen und Bürger können mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen: Ein „Ja“ bedeutet Zustimmung zur Reform und Einführung getrennter Laufbahnen, ein „Nein“ die Ablehnung der Reform und Beibehaltung der bisherigen gemeinsamen Laufbahn.

Ablauf der Abstimmung

Die Wahllokale sind am Sonntag von 7 bis 23 Uhr und am Montag von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt im zugewiesenen Wahllokal der Wohnsitzgemeinde. Stimmberechtigte müssen einen gültigen Personalausweis oder ein gleichwertiges Ausweisdokument sowie den Wahlausweis mitbringen. Für die Gültigkeit des Referendums ist kein Mindestquorum vorgesehen; maßgeblich ist die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen, meldet das Landespresseamt in einer Aussendung.

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