von ih 12.03.2026 15:30 Uhr

Handwerk fordert Ausnahme beim Taschenmesserverbot

Das im staatlichen Sicherheitsdekret vorgesehene Verbot von Taschenmessern sorgt im Handwerk für große Verunsicherung. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister lvh fordert deshalb eine klare gesetzliche Definition sowie eine ausdrückliche Ausnahme für Messer, die im Arbeitsalltag von Handwerkern verwendet werden.

Symbolbild Pixabay

In vielen handwerklichen Berufen gehört ein Taschenmesser zur Grundausstattung. Es wird etwa zum Schneiden von Materialien, zum Öffnen von Verpackungen oder für kleinere Arbeitsschritte direkt auf Baustellen und in Werkstätten eingesetzt. Ein pauschales Verbot könnte daher zahlreiche Handwerker betreffen.

„Für viele Handwerker ist das Taschenmesser schlicht ein Arbeitswerkzeug – nicht anders als ein Schraubenzieher oder eine Zange“, betont lvh-Direktor Walter Pöhl. Der Verband fordert deshalb, im Gesetz ausdrücklich festzuhalten, dass Arbeitsmesser für handwerkliche Tätigkeiten vom Verbot ausgenommen sind.

Der lvh hat das Thema bereits auf politischer Ebene angesprochen. In einem Austausch mit SVP-Senator Meinrad Durnwalder wurde die Problematik diskutiert. Durnwalder signalisierte, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das Taschenmesserverbot wieder aus dem Sicherheitsdekret gestrichen wird.

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