von lif 11.03.2026 11:17 Uhr

Wahlumfragen ab sofort verboten

Wer jetzt noch Wahlumfragen veröffentlicht, macht sich strafbar. Das Verbot gilt seit vergangenen Samstag, den 7. März, und wird bereits aktiv überwacht.

APA/HERBERT PFARRHOFER

Seit dem 7. März dürfen keine Meinungsumfragen zu politischen Einstellungen oder Wahlabsichten mehr veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden. Wie in einer Mitteilung informiert wird, gilt das für alle Kommunikationsmittel, also Zeitungen, Online-Portale, Radio, TV und soziale Medien. Betroffen sind auch Umfragen, die bereits vor dem Verbot durchgeführt wurden. Selbst Meinungsbekundungen, die das Wahlverhalten beeinflussen könnten, fallen unter das Verbot.

Hintergrund ist das Volksbestätigungsreferendum zu Justizthemen, das am 22. und 23. März stattfindet.

Der Landesbeirat für das Kommunikationswesen hat bereits am Samstag mit den Überwachungsmaßnahmen begonnen. Kontrolliert werden Tageszeitungen und Zeitschriften in der Provinz Bozen. Beiratspräsidentin Judith Gögele betont die Wichtigkeit fairer Regeln: Nur so könnten B Bürger während des Wahlkampfs korrekte und unparteiische Informationen erhalten.

Was gilt noch?

Laut Gesetz dürfen auch öffentliche Verwaltungen während dieser Zeit keine Kommunikationsaktivitäten zu den Referendumsthemen durchführen. Das Verbot gilt bis zum Ende der Abstimmung am 23. März.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite