von mmh 11.03.2026 15:02 Uhr

Gericht stoppt Rodung im Brixner Auwald – Umweltvereine feiern Teilerfolg

Das Verwaltungsgericht der Autonomen Provinz Bozen hat am 7. März die Vollstreckbarkeit der Rodungsarbeiten im Brixner Auwald vorläufig ausgesetzt. Damit reagierte das Gericht auf einen Rekurs des Artenschutzzentrums St. Georgen EO und des WWF Südtirol, vertreten von Rechtsanwältin Ulrike Vent.

(Bild: Team Auwald)

Rodungen trotz laufender Rekursfrist

Bereits am frühen Morgen des 6. März begannen massive Rodungsarbeiten in der Industriezone „I-Zone-Mitte“ von Brixen. Mehrere hochstämmige Bäume, darunter bis zu 100 Jahre alte Schwarzpappeln, wurden gefällt. Laut den Umweltvereinen wurden etwa 15 Bäume mit Stammumfängen von bis zu 4,5 Metern zerstört. Kritisiert wird, dass die Arbeiten außerhalb der im Umweltbericht vorgesehenen Rodungsperiode durchgeführt wurden, die aus Vogelschutzgründen vom 1. September bis 28. Februar vorgesehen ist.

Die umstrittene Bauleitplanänderung der Gemeinde Brixen betrifft insgesamt 9.294 Quadratmeter Wald sowie 6.745 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche, die auf Antrag der Firma Progress in ein Gewerbegebiet umgewidmet werden sollten.

Gefahr irreversibler Schäden

Das Verwaltungsgericht begründete die einstweilige Aussetzung damit, dass durch die rasch fortschreitenden Rodungen vollendete Tatsachen geschaffen werden könnten. Besonders betroffen seien alte Bäume und Baumhöhlen, die Lebensraum für zahlreiche geschützte Tierarten bieten. In den Strukturen des Auwaldes befinden sich potenzielle Brut- und Nistplätze für Vögel, Quartiere für Fledermäuse sowie Lebensräume für Kleinsäuger, Insekten und Reptilien.

Während der Rodungsarbeiten wurden laut den Rekursstellern auch mehrere Graureiher gestört, die sich bereits in der Balz- und Brutphase befanden.

Ausblick auf weitere Entscheidungen

Das Gericht ordnete an, dass alle Arbeiten im betroffenen Gebiet – einschließlich Rodungen, Bodenarbeiten und Bauvorbereitungen – bis zur weiteren Prüfung ausgesetzt bleiben. Über den Antrag auf Aussetzung wird der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes am 7. April 2026 in einer nichtöffentlichen Sitzung entscheiden.

Die Umweltvereine betonen, dass der Auwald trotz der bereits erfolgten Fällungen noch nicht vollständig zerstört sei. Ziel müsse der Erhalt des verbleibenden Lebensraumes sowie die Wiederherstellung des Auenstandortes sein. Fachleute sehen auch Möglichkeiten für Renaturierungsmaßnahmen.

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