von mmh 10.03.2026 18:41 Uhr

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Gewerkschaften schlagen Alarm

Die Südtiroler Gewerkschaften AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL und ASGB schlagen Alarm. Hintergrund ist ein Entwurf für ein Gesetzesdekret zur Umsetzung europäischer Richtlinien über Gleichstellungsstellen und die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Zwar wird die Anpassung des italienischen Rechts an die europäischen Standards grundsätzlich begrüßt, doch sehen die Arbeitnehmervertretungen in der geplanten Reform auch erhebliche Risiken.

Symbolbild von Ronald Carreño auf Pixabay

Nach Ansicht der Gewerkschaften könnte der aktuelle Entwurf zu einer starken Zentralisierung führen – mit möglichen Folgen für bestehende regionale und provinzialen Strukturen.

Sorge um regionale Gleichstellungsbeauftragte

Im Zentrum der Kritik steht die geplante Einrichtung einer neuen nationalen Stelle mit stark zentralisierten Funktionen. Laut Gewerkschaften bestehe die konkrete Gefahr, dass dadurch regionale und provinzialen Gleichstellungsbeauftragten abgeschafft oder geschwächt werden könnten.

Diese Ämter seien derzeit die einzige direkte Anlaufstelle für Beschäftigte, die Opfer geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz werden. Eine Abschaffung oder Schwächung dieser Stellen würde nach Einschätzung der Gewerkschaften bedeuten, dass Betroffene den vorgesehenen Schutz verlieren könnten. Ihre Rechte würden dann zwar formal bestehen bleiben, wären in der Praxis aber deutlich schwerer durchzusetzen.

Forderung nach stärkerer territorialer Präsenz

AGB/CGIL, SGBCISL, SGK/UIL und ASGB betonen, dass die Reform nicht zu Kürzungen oder Rationalisierungen führen dürfe. Stattdessen müsse sie als Chance genutzt werden, die territoriale Präsenz der Gleichstellungsstellen wiederzubeleben und sogar auszubauen.

Die Gewerkschaften sprechen sich dagegen aus, dass es der neuen nationalen Einrichtung lediglich freigestellt wird, regionale Strukturen zu schaffen. Die Nähe zu den Betroffenen dürfe keine optionale Möglichkeit sein.

Aus diesem Grund fordern die Gewerkschaften eine Änderung des Dekretentwurfs. Konkret verlangen sie eine verpflichtende, permanente und strukturierte territoriale Präsenz. Zudem soll die bisherige Erfahrung der Gleichstellungsbeauftragten gesichert und gestärkt werden, indem sie in ein System integriert werden, das ihre Rolle bei der Überwachung von Diskriminierung, beim Schutz von Betroffenen sowie bei der Rechtsberatung vor Ort aufwertet.

Auch ausreichende finanzielle Mittel und eigenes Personal für lokale Einrichtungen seien notwendig, damit diese im Sinne der europäischen Richtlinien effektiv arbeiten können. Die Gewerkschaften betonen: Die Bekämpfung von Diskriminierung sei umso wirksamer, je näher sie an den Orten erfolge, an denen gearbeitet wird.

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