von lif 03.03.2026 15:33 Uhr

Über 16.000 Zivilverfahren an Südtirols Gerichten eröffnet

Im Jahr 2024 wurden an den Gerichten in Südtirol 16.419 Zivilverfahren eröffnet und 16.555 Verfahren abgeschlossen. Das zeigen die aktuellen Zahlen des Landesinstituts für Statistik (ASTAT).

APA (Symbolbild)

Die Zivilgerichtsbarkeit Südtirols, das heißt des Oberlandesgerichtssprengels Bozen, bestand aus sieben über ganz Südtirol verteilten Friedensgerichten, einem Landesgericht, einem Jugendgericht und einem Oberlandesgericht. Die Zahl der eröffneten Zivilverfahren nahm im Vergleich zu 2023 um 1,3 Prozent zu. Am Landesgericht Bozen wurden 11.156 Zivilverfahren eröffnet.

Unterschiedliche Entwicklung nach Gerichten

Im Jahr 2024 nahmen die Verfahrenseröffnungen an den Friedensgerichten um 8,6 Prozent zu. Jene am Jugendgericht gingen hingegen um 13,6 Prozent zurück. Auch die Zahl der beim Oberlandesgericht registrierten Verfahren nahm um 2,4 Prozent ab.

Friedensgerichte: Mehr als die Hälfte in Bozen

Im Laufe des Jahres 2024 wurden an den Friedensgerichten 4.533 Verfahren eröffnet, mehr als die Hälfte davon am Friedensgericht in Bozen. Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigte Zunahmen an den Gerichten mit der größten Arbeitslast: Bruneck (+37,9 Prozent), Brixen (+20,5 Prozent), Meran (+11,9 Prozent) und Bozen (+6,0 Prozent). Umgekehrt verlief die Entwicklung von Schlanders, Sterzing und Neumarkt (-31,4 Prozent, -5,2 Prozent und -0,3 Prozent).

Mehr sonstige Verfahren, weniger Einsprüche

Die Analyse der eröffneten Zivilverfahren an den Friedensgerichten nach Art des Streitfalls ergab im Jahr 2024 eine Zunahme bei den sonstigen Verfahren um 28,6 Prozent, einschließlich der Rekurse im Bereich Immigration und der gerichtlichen Vergleiche. Die Einsprüche gegen Verwaltungsstrafen waren 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 Prozent gesunken. Die Zahl der eröffneten Sonderverfahren sowie jene der ordentlichen Zuständigkeit hatten hingegen zugenommen (+12,6 Prozent und +3,9 Prozent).

Landesgericht Bozen: Wert fast unverändert

Im Jahr 2024 wurden am Landesgericht Bozen 11.156 Zivilverfahren eröffnet. Der Wert war gegenüber dem Vorjahr fast unverändert geblieben (+0,6 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Vollstreckungsverfahren beweglicher und unbeweglicher Güter (+2,1 Prozent), die Verfahren der außerstreitigen Gerichtsbarkeit (+5,5 Prozent) und die sonstigen Verfahren (+14,0 Prozent) Zunahmen.

Fast alle anderen Arten von Verfahren verbuchten dagegen einen Rückgang bei den Eröffnungen: Verfahren der ordentlichen Zuständigkeit (-16,8 Prozent), Familienverfahren (-3,6 Prozent) und Sonderverfahren (-2,0 Prozent). Bei den Verfahren der außerstreitigen Gerichtsbarkeit handelte es sich um die richterliche Tätigkeit, die nicht auf die Lösung eines Streits, sondern auf den Schutz des Interesses eines oder mehrerer Subjekte gerichtet war. Sie betraf zum Beispiel Maßnahmen zur Erteilung von Genehmigungen, Bestätigungen, Ernennungen oder Widerrufe.

Weniger Effektenproteste

2024 wurden in Südtirol 275 Effektenproteste verzeichnet. Ihre Zahl war im Vergleich zum Vorjahr gesunken (-8,3 Prozent) und entsprach 0,5 Protesten je 1.000 Einwohner für Südtirol und 0,7 je 1.000 Einwohner für Welschtirol. Dieser Wert lag unter dem gesamtstaatlichen Durchschnitt (3,8 Proteste je 1.000 Einwohner). Der Gesamtbetrag dieser Effektenproteste nahm ab, und zwar in Südtirol von 0,25 Euro je Einwohner im Jahr 2023 auf 0,18 Euro je Einwohner im Jahr 2024.

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