Gericht stoppt AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“

Hintergrund der Entscheidung ist die Hochstufung der AfD durch den deutschen Verfassungsschutz im Mai 2025. Diese Entscheidung wurde nun vorläufig aufgehoben. Das Bundesamt muß zudem seine entsprechende Pressemitteilung löschen. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro.
Das Gericht begründete seinen Beschluß damit, daß die Voraussetzungen für eine solche Einstufung derzeit nicht erfüllt seien. Zwar bestehe ein „begründeter Verdacht“ auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, jedoch fehle es an einer „zur Gewißheit verdichteten Tatsachengrundlage“. Für eine Hochstufung sei mehr erforderlich als einzelne umstrittene Aussagen oder Positionen.
Auch „Remigration“ nicht verfassungswidrig
Auch inhaltlich stellte das Gericht klar, daß weder der Gebrauch des Begriffs „Remigration“ noch ein ethnisch-kultureller Volksbegriff pauschal verfassungswidrig seien. Entscheidend sei jeweils der konkrete Kontext.
Gleichzeitig sieht das Gericht weiterhin Anhaltspunkte für mögliche verfassungsfeindliche Positionen, etwa bei islamkritischen Forderungen einzelner Parteimitglieder. Diese reichten jedoch nicht aus, um die strengere Einstufung zu rechtfertigen.
Die Entscheidung gilt vorläufig bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens. Gegen den Beschluß kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Wann eine endgültige Entscheidung fällt, ist noch offen.






