Amtsmissbrauchs-Prozess gegen Wöginger und Finanzbeamte fortgesetzt

Konkret geht es in dem Prozess um die Besetzung der Vorstandsstelle für das Finanzamt der Region Braunau-Ried-Schärding (kurz Finanzamt Braunau). Der Erstangeklagte war Vorsitzender der Hearingkommission. Er soll den Ortschef aufgrund seiner eigenen ÖVP-Nähe aus „unsachlichen Gründen“ besser beurteilt haben als eine Mitbewerberin. Der Zweitangeklagte, ein Finanzbeamter und schwarzer Personalvertreter, soll dies auf Zuruf von Schmid und Wöginger getan haben, so die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Beide bekannten sich nicht schuldig. Da die Beschuldigten getrennt voneinander einvernommen werden, war Wöginger, der als Bestimmungstäter geführt wird, am Freitag entschuldigt.
"Schmid hat mich um Unterstützung gebeten"
Der Zweitangeklagte – laut eigener Beschreibung ein „Personalvertreter mit Leib und Seele“ – wollte zuerst eine Erklärung abgeben, in der es auch um die Rolle Schmids ging: „Ja, er hat mich um Unterstützung gebeten. Er hat gesagt, dass es der Bürgermeister werden soll. Ich war irritiert, weil ein derartiger Wunsch noch nie an mich herangetragen wurde und ich habe diesen Wunsch auch zurückgewiesen“, betonte er. Er habe den Bürgermeister vielmehr anhand seiner Leistung bewertet.
Dass die auf Schmids Handy sichergestellten Chats ein ungünstiges Licht auf ihn werfen, räumt er aber ein: „Durch eine unglücklich gewählte Wortwahl dürfte bei Mag. Schmid ein falscher Eindruck entstanden sein. Er dürfte angenommen haben, dass ich ihm geholfen habe, den Bürgermeister in eine Führungsfunktion zu bringen. Was nicht der Fall war. Ich habe mich aber dazu hinreißen lassen, Mag. Schmid in dem Glauben zu lassen. Das war ein Fehler.“ Er hatte Schmid noch am Tag der entscheidenden Sitzung der Begutachtungskommission im Februar 2017 geschrieben: „Hi! mit bauchweh- aber:“ und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid antwortete: „Mein Held!“. Danach wandte er sich an Wöginger mit den Worten: „Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger war daraufhin „total happy“. Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die „Intervention von Wöginger“ erfolgreich war.
"Verantwortungsübernahme war nicht meine Idee"
Die Richterin will wissen, warum er zu Prozessbeginn eine Verantwortungsübernahme abgegeben habe. Diese war Basis für eine Diversion, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt wurde. „Die Verantwortungsübernahme war überhaupt nicht meine Idee, das wurde von meinem Verteidiger angesprochen“, sagte der Angeklagte. Er habe sich auch „sehr schwer getan mit der Entscheidung“, weil „ich hatte schon den unbedingten Willen, hier meine Unschuld zu beweisen. Es war aber meine Entscheidung, eine Diversion zu akzeptieren, um einen Schlussstrich zu ziehen.“
Kommissionsvorsitzender beteuerte Objektivität
Zuvor hatte sich auch der Erstangeklagte nicht mehr wirklich hinter die Verantwortungsübernahme gestellt. Der damalige Kommissionsvorsitzende beteuert ebenfalls, den Bürgermeister nur nach dessen Leistung beurteilt zu haben. Dieser habe „alle Managementqualitäten, die ich von einer Führungskraft erwarte, dargestellt“. Dass es vor dem Hearing bereits von Zeugen behauptete „Flurfunk-Gerüchte“ gegeben habe, wonach der Bürgermeister Finanzamts-Vorstand werden solle, dementierte er. Er sei schon ÖVP-Mitglied, habe aber außer Wahlbeisitzer keine Funktionen ausgeübt.
Wöginger selbst wird voraussichtlich am 3. März einvernommen. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin und dem Bürgermeister am 5. März und Schmid am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
APA






