Ermittlungen entlarven erfundene Diebstahlsgeschichte in Gröden

Ein 20-Jähriger, ursprünglich aus der Provinz Latina und in Gröden wohnhaft, versuchte Anfang Februar, die Behörden mit einer erfundenen Diebstahlsgeschichte zu täuschen. Der Mann erstattete bei den Ordnungshütern in St. Ulrich Anzeige über den angeblichen Diebstahl seines Portemonnaies und seines Smartphones. Er schilderte detailliert, dass unbekannte Täter mit seinem Mobiltelefon online Einkäufe in seinem Namen getätigt hätten. Um seine Darstellung zu untermauern, kehrte er am darauffolgenden Tag zur Kaserne zurück und ergänzte seine Aussage durch einen angeblichen Zeugen.
Beweise widerlegen Darstellung
Die Ermittlungen der Beamten führten jedoch zur vollständigen Entlarvung der Geschichte. Durch die Auswertung von Telefonverbindungsdaten, digitalen Protokollen und Bewegungsdaten des jungen Mannes konnte festgestellt werden, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprachen. Es gab weder Hinweise auf einen tatsächlichen Diebstahl noch auf einen unbefugten Zugriff auf Onlinekonten. Der 20-Jährige wurde daraufhin wegen Vortäuschung einer Straftat und falscher Angaben gegenüber einem Amtsträger an die Staatsanwaltschaft Bozen weitergeleitet.
Die Behörden betonen in diesem Zusammenhang in einer Aussendung, dass das Erstatten falscher Anzeigen strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, da dadurch wichtige Ressourcen der Strafverfolgung gebunden werden.






