Land Südtirol unterstützt Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen

Anspruch auf den Beitrag haben unselbständig Beschäftigte, die im vergangenen Jahr an mindestens 120 Tagen aus beruflichen Gründen unterwegs waren und dabei eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen mussten.
Voraussetzung ist außerdem, dass öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen genutzt werden konnten. Als unzumutbar gilt etwa eine tägliche Gesamtfahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens 150 Minuten. Der Arbeitsplatz muss sich in Südtirol befinden.
Die Höhe der Unterstützung ist nach der täglichen Gesamtfahrzeit gestaffelt. Bei 150 bis 229 Minuten werden 350 Euro gewährt, bei 230 bis 309 Minuten 450 Euro. Wer zwischen 310 und 389 Minuten unterwegs ist, erhält 550 Euro, ab 390 Minuten werden 650 Euro ausbezahlt.
Nach Angaben des Landes wurde das Regelwerk an die steigende Zahl der Anträge angepasst. Die Kriterien seien vereinfacht und klarer formuliert worden, um möglichst allen Anspruchsberechtigten eine Förderung zu ermöglichen. Insgesamt stehen für die Pendlerbeiträge heuer drei Millionen Euro zur Verfügung.
Keinen Anspruch haben Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von über 50.000 Euro sowie Arbeitnehmer, denen ein kostenloser Dienstwagen zur Verfügung steht.
Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Südtiroler Bürgernetz möglich. Dafür ist eine Anmeldung mittels SPID oder Bürgerkarte erforderlich. Das Ansuchen kann vom 16. Februar ab 12 Uhr bis zum 15. April um 12 Uhr eingereicht werden.
Während des Online-Antrags prüft das System automatisch die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln anhand der angegebenen Daten. Grundlage ist die Mobilitätsplattform des Landes. Dabei werden auch Umsteigezeiten und Fußwege berücksichtigt. Weitere Informationen und Details zu den Voraussetzungen sind im Bürgernetz veröffentlicht.






