Landesrat Walcher hält Vorschlag für zwei Wolfsentnahmen jährlich für inakzeptabel

Anlass für die Klarstellung ist eine Landtagsanfrage der Liste JWA zu den Wolfsabschüssen in Südtirol. Die tatsächliche Anzahl der in Südtirol vorkommenden Wölfe liegt laut Walcher deutlich über den von ISPRA vorgelegten Schätzungen. Zudem bewegen sich die vorgeschlagenen Entnahmequoten in Italien bei drei bis fünf Prozent des geschätzten Bestandes. Zum Vergleich: In Frankreich werden unter Anwendung derselben EU-Richtlinie 19 bis 20 Prozent des Bestandes reguliert. „Wir müssen endlich den Schritt schaffen hin zu einer tatsächlichen Regulierung des Wolfes, wie sie bereits für andere Wildtierarten gilt und praktiziert wird“, erklärt Landesrat Walcher. „Südtirol ist ein alpines Land mit kleinstrukturierten Betrieben. Wenn wir die Zukunft unserer Almwirtschaft sicher wollen, dann braucht es endlich praktikable Lösungen“, so Walcher.
Auf europäischer Ebene wurde der Schutzstatus des Wolfes mittlerweile herabgesetzt. Südtirol hat diese Änderung bereits rezipiert, Italien hingegen noch nicht. Auch vor diesem Hintergrund erachtet der Landesrat das vorliegende ISPRA-Dekret als nicht angemessen.Â
Mit Blick auf die laufende Autonomiereform verweist Walcher darauf, dass den autonomen Provinzen künftig Zuständigkeiten im Bereich des Wildtiermanagements ausdrücklich anerkannt werden sollen. Darüber hinaus sieht die Reform vor, die Zuständigkeiten der Landeshauptleute der autonomen Provinzen um jene Befugnisse zu erweitern, die bislang den Sicherheitsbehörden im Bereich des Wildtiermanagements zukommen. Das Verfassungsgesetz zur Genehmigung der Autonomiereform, mit dem auch der Bereich des Wildtiermanagements in die Zuständigkeit des Landes übergehen soll, wird voraussichtlich im Laufe des Jahres in zweiter Lesung genehmigt. Mit der im vergangenen Jahr erfolgten Anpassung des Südtiroler Jagdgesetzes wurde jedoch bereits eine wesentliche Voraussetzung für mehr Eigenständigkeit des Landes Südtirol geschaffen.






