Kollektivvertrag des Weißen Kreuzes erneuert

Erhöhung der Mindestlöhne und Zulagen für Beschäftigte
Nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen dem Weißen Kreuz und den Gewerkschaften CGIL-AGB, ASGB und SGB-CISL wurde der Kollektivvertrag für die Jahre 2026 bis 2028 erfolgreich erneuert. Die Vereinbarung sieht eine Erhöhung der Mindestlöhne um insgesamt 170 Euro vor: 60 Euro ab März 2026 sowie jeweils 55 Euro in den Jahren 2027 und 2028.
Besondere Aufmerksamkeit galt erfahrenen Mitarbeitern und der mittleren Führungsebene. So wird eine neue Erfahrungszulage für langjährige Beschäftigte eingeführt: Ab dem 14. Dienstjahr beträgt die Zulage 24 Euro, ab dem 16. Dienstjahr 56 Euro und ab dem 18. Dienstjahr 80 Euro. Zusätzlich steigt die monatliche Funktionszulage für Turnusleiter und Praxisanleiter.
Gesamtpaket der Leistungen und Sicherheit für die Mitarbeiter
Neben der Lohnanpassung standen weitere Leistungen im Fokus der Verhandlungen. Unter anderem wird der ergänzende Gesundheitsfonds SaniPro erhöht und der zusätzliche Pensionsfonds fortgeführt.
Das Weiße Kreuz verfügt seit Jahrzehnten über einen eigenen Kollektivvertrag der ersten Ebene, der 14 Monatsgehälter sowie eine Leistungsprämie umfasst. Durch regelmäßige Anpassungen konnte in den vergangenen Jahren stets auf Inflation reagiert und den Mitarbeitern ein verlässlicher Rahmen geboten werden. Gewerkschaften und Arbeitgeber betonen, dass gemeinsam eine zukunftsorientierte Lösung erzielt wurde, die Sicherheit und faire Bedingungen für die Beschäftigten gewährleistet.






