Illegaler Aufenthalt und Straftaten: Zwei Abschiebungen vollzogen

Illegale Aufenthalte festgestellt
Im ersten Fall betraf die Abschiebung einen mazedonischen Staatsbürger, geboren im Jahr 2003. Der Mann hielt sich unrechtmäßig in Südtirol auf, da er die mit seinem Einreisevisum erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten hatte. Nach den Ermittlungen und administrativen Maßnahmen des Einwanderungsamtes wurde der Betroffene von Beamten der Staatspolizei zum Flughafen Mailand-Malpensa gebracht. Von dort aus erfolgte die Rückführung nach Skopje. Die Abschiebung wurde auf Grundlage einer entsprechenden Verfügung des Quästors Giuseppe Ferrari vollzogen.
Straffälliger Ausländer in Abschiebezentrum gebracht
Ebenfalls am 9. Februar wurde ein senegalesischer Staatsbürger im Zuge einer routinemäßigen Gebietskontrolle durch Streifen der Einsatzpolizei aufgegriffen. Der Mann ist mehrfach vorbestraft und wurde in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten gegen Personen und Eigentum verurteilt. Er hatte bereits eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verbüßt.
Nach Abschluss der Identifizierungsmaßnahmen und der gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen wurde der Mann von Beamten der Staatspolizei in das Abschiebezentrum Brindisi–Restinco überstellt. Dort sollen die weiteren Verfahren zur Vorbereitung seiner Rückführung durchgeführt werden.






