EU-Parlamentsvotum zu Herkunfts- und Drittstaaten

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Abgestimmt wird über die erste EU-weite Liste für sichere Herkunftsländer – nicht zu verwechseln mit sicheren Drittländern. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien stehen darauf. Die Anträge von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen laut Gesetzesvorschlag rascher bearbeitet werden. Der Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten soll es den EU-Staaten leichter machen, in sichere Drittstaaten abzuschieben. Wichtig ist dabei das sogenannte Verbindungskriterium: Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat soll in Zukunft nicht mehr nötig sein.
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