von ih 04.02.2026 09:47 Uhr

Keine Benachteiligung mehr für Ex-Krebskranke bei Versicherungen

Ehemals an Krebs erkrankte Menschen dürfen beim Abschluss von Versicherungen künftig nicht mehr benachteiligt werden. Grundlage ist die neue IVASS-Verordnung Nr. 169 vom 15. Januar 2026, die das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ im Versicherungsbereich verbindlich umsetzt.

Bild: Pixabay

Die Regelung verbietet es Versicherungen, frühere Krebserkrankungen bei der Risikobewertung oder Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Entsprechende Gesundheitsdaten dürfen weder abgefragt noch verwendet werden. Bereits gespeicherte Angaben müssen gelöscht werden, sobald eine Person als genesen gilt. In Italien ist dies nach zehn Jahren der Fall, bei unter 21-Jährigen bereits nach fünf Jahren.

Zuvor mussten Betroffene bei Vertragsabschluss oft detaillierte Auskünfte zu ihrer Krankengeschichte geben. Nicht selten führte das zu höheren Prämien oder sogar zu einer Ablehnung des Antrags.

Die Verbraucherzentrale Südtirol begrüßt die Neuerung als wichtigen Schritt zu mehr Gleichbehandlung. Genesene erhalten künftig denselben Versicherungsschutz zu denselben Bedingungen wie andere Antragsteller. Die Verordnung gilt ab sofort für alle neu abgeschlossenen Verträge.

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