von lif 04.02.2026 18:07 Uhr

Foto- und Videonachweise: Wolf darf geschossen werden

Die Tiroler Landesregierung hat am heutigen Mittwoch die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Landeck erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

APA/dpa

Innerhalb der vergangenen zwei Wochen wurde mittels Sichtungsmeldungen sowie Foto- und Videonachweisen im Gemeindegebiet von Kappl wiederholt ein Wolf im Nahbereich zu einem Wohngebiet nachgewiesen. „Die wiederholten Nachweise eines Wolfes in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum zeigen, dass dieser die Scheu vor Menschen verloren hat, was eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit darstellt. In solchen Fällen müssen wir rasch handeln, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler.

Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.

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