Eltern nach Verhungern von Bub vor Gericht

Das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Mair wird sich im Laufe des Tages mit drei Gutachten befassen: Zwei gerichtsmedizinische Sachverständige werden im Schwurgerichtssaal sprechen, zudem wird die bekannte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre Expertise einbringen. Zeugen wurden dagegen nicht geladen, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink im Vorfeld zur APA.
Mit einem möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit wurde indes nicht gerechnet. Der Prozess wurde ganztägig anberaumt, ein Urteil dürfte Montagabend fallen. Den beiden Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft.
Eltern wähnten "Dämon" in Buben
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde den Eltern des toten Buben zwar eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen attestiert. Sie sollen bei den Taten, die sich über mehrere Monate zugetragen haben sollen, jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. In Einvernahmen gab die Mutter etwa an, dass in ihrem Kind ein „Dämon“ wohne. Gemeinsam mit dem Vater – der nach seiner Festnahme Reue zeigte – soll sie schließlich seinen Tod bewusst herbeigeführt haben. Der angebliche „Dämon“ wurde von den beiden demnach für die schwierige finanzielle Lebenssituation verantwortlich gemacht.
Dem Kleinkind sollen von seinen Eltern grausamste seelische und körperliche Misshandlungen zugefügt worden sein: Sie sollen ihn laut Anklagebehörde „vom übrigen Familienleben isoliert und wegsperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt“ haben. „Sie haben ihn mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise auch die Augen verbunden. Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft unter anderem.
Ihnen sei es demnach darauf angekommen, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Die Eltern sollen die Taten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Die Beschuldigten bestärkten sich laut Anklage gegenseitig darin, dass der Bub „vernichtet werden“ solle. Damit die Eltern des angeklagten Vaters keinen Verdacht schöpften, hatte dieser sie mit den verbliebenen drei Schwestern, darunter eine Zwillingsschwester des Getöteten, weiterhin besucht. Auf Nachfrage nach dem Verbleib des Enkelsohns seien den Großeltern Ausreden aufgetischt worden.
Vater verständigte nach Tod des Buben die Polizei
Der Dreijährige wurde schließlich am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett entdeckt und der Vater verständigte die Polizei. Er starb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Vor seinem Tod wog das Kind bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm.
Dabei handle es sich nicht einmal um die Hälfte des zu erwartenden Gewichts eines Buben im entsprechenden Alter, hieß es. Seine Geschwister wiesen keine Mangelerscheinungen auf, sie wurden nach der Festnahme ihrer Eltern bei Pflegefamilien untergebracht.
apa






