FPÖ Tirol betont Ursprung der Wolfsregelung im Jagdgesetz

Zustimmung mit Ursprungsklarheit
Die FPÖ Tirol unterstützt die Novelle des Tiroler Jagdgesetzes, stellt jedoch unmissverständlich klar, dass der Kern der neuen Wolfsregelung auf den Dringlichkeitsantrag der Partei vom Juni 2025 zurückgeht. FPÖ-Jagdsprecher Andreas Gang erklärt: „Wir haben damals eine rechtssichere Möglichkeit zur Entnahme von Wölfen bei akuter Gefahr auf Almen gefordert. Genau diese Regelung findet sich nun im Gesetz wieder.“
Gang betont, dass der politische Druck der FPÖ notwendig war, um in dieser Frage Bewegung zu bringen: „Es erfolgt Zustimmung zum Jagdgesetz – der Ursprung der Wolfsregelung liegt im Juni 2025.“
Kritikpunkte und Ausblick
Kritisch bewertet die FPÖ die Entscheidung der Landesregierung, die Wolfsregelung im Jagdgesetz statt im Tiroler Almschutzgesetz zu verankern. „Hier geht es nicht um Jagdpolitik, sondern um den Schutz der Almwirtschaft und bäuerlicher Existenzen“, so Gang. Auch die Einwände von Landesjägermeister Anton Larcher seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Besonders problematisch sei die Formulierung, dass die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten nur „tunlichst“ einzuholen sei. Gang mahnt in einer Presseaussendung: „Verantwortung braucht Verbindlichkeit. Wer für Revier, Sicherheit und Haftung einsteht, muss auch verbindlich eingebunden sein.“ Die FPÖ fordert daher eine Weiterentwicklung des Gesetzes, klarere Zuständigkeiten und echte Partnerschaft zwischen Bauern und Jägerschaft.






