Versteckte Abwasserkosten: Wenn Küchenfett die Gebühren in die Höhe treibt

In mehreren Kläranlagen, insbesondere im Pustertal, müssen die Betreiber wegen hoher Fettkonzentrationen im Abwasser deutlich häufiger reinigen – teilweise doppelt so oft wie früher. Allein für eine Anlage summieren sich die Zusatzkosten auf rund 150.000 Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf ganz Südtirol sprechen Experten von Millionenbeträgen, die über die Abwassergebühren auf alle Haushalte umgelegt werden. „Wer korrekt entsorgt, zahlt doppelt: einmal für die eigene Entsorgung und ein zweites Mal für jene, die es nicht tun“, kritisiert Walther Andreaus, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin.
Dramatischer Rückgang bei der Fett-Sammlung
Besonders alarmierend ist der Einbruch bei der getrennten Sammlung von Altspeisefetten: Wurden bis vor zwei Jahren noch 2 bis 3 Millionen Liter pro Jahr gesammelt, ist die Menge mittlerweile auf rund 600.000 Liter gefallen – bei nur noch einem Sammelfahrzeug statt drei. „Diese Fette verschwinden ja nicht einfach“, warnt Andreaus. „Sie landen offenbar vermehrt dort, wo sie nicht hingehören: in der Kanalisation. Das führt zu Verstopfungen, Schäden und massiv höheren Kosten bei Kanälen und Kläranlagen.“
Der Verbraucherschutzverein Robin stellt die Frage, ob die Landesverwaltung ausreichend überprüft, ob das in der Vergangenheit gesammelte Material aus Fettabscheidern tatsächlich fachgerecht entsorgt wurde – und was mit den heute fehlenden Mengen geschieht.
Wer zahlt – und wer kontrolliert?
Der Verein sieht weiter offene Fragen: Wie hoch ist die Mehrbelastung pro Haushalt? Welcher Anteil geht auf Gastronomiebetriebe zurück? Warum werden diese Zusatzkosten nicht verursachergerecht verrechnet?
Besonders kritisch ist die landesrechtliche Ausnahmeregelung: Gastronomiebetriebe mit weniger als 200 Essen pro Tag müssen keinen Fettabscheider installieren. „Was ist ein ‚Essen‘? Zählt ein Hotel-Frühstück, eine Marende oder ein Wellness-Snack? Hier wird geschätzt, nicht gemessen“, erklärt Andreaus.
Fachliche Zweifel an der Praxis
Dr. Ing. Roman Bodner, Umwelt- und Abwasserexperte, bestätigt: Die Schwelle von 200 Essen pro Tag ist technisch nicht haltbar. Küchenabwässer aus Gastronomie und Hotellerie enthalten regelmäßig 100 bis 300 mg/l Fett – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 mg/l. Auch die UNI-Norm EN 1825 schreibt vor, dass Fettabscheider nach Art des Betriebs und der Kücheneinrichtungen zu bemessen sind, nicht pauschal nach Essenszahl. Jede Mahlzeit verursacht Fettanfall und muss berücksichtigt werden.
„Die Essenszahl ist interpretationsanfällig und sachlich ungeeignet, um die tatsächliche Fettfracht abzubilden“, so Bodner.
Forderungen des Verbraucherschutzvereins Robin
Der Verein fordert:
- Strengere Kontrollen bei Gastronomie- und Tourismusbetrieben, bereits bei Projekt- und Einleitungsgenehmigungen.
- Eine einheitliche Musterverordnung des Gemeindenverbands für wirksame Kontrollen und Anpassung der landesweiten Kanalordnung. Zuständigkeiten für Überwachung und Sanktionen sollen auch auf Betreiber von Kanalnetzen und Kläranlagen ausgeweitet werden.
- Landesregelungen dürfen staatliche Umweltschutzbestimmungen nicht verwässern.
- Volle Transparenz über die Zusatzkosten durch Fettbelastungen.
- Abwassergebühren dürfen nicht länger die Bevölkerung für unsachgemäße Entsorgung zahlen.
„Das Verursacherprinzip darf kein Lippenbekenntnis sein. Wer Abwasser überdurchschnittlich belastet, muss für die Folgekosten aufkommen“, betont Andreaus.
Sollten weiterhin keine wirksamen Maßnahmen gesetzt werden, kündigt der Verbraucherschutzverein Robin an, die staatlichen Aufsichtsbehörden einzuschalten. Der Verein wird das Thema konsequent weiterverfolgen – im Interesse der Umwelt, der Gebührenzahler und eines fairen Umgangs mit öffentlichen Kosten in Südtirol.






