Forderung nach Planungssicherheit für Vereine

Vage Gesetzeslage statt klarer Regeln
Seit Jahren setzt sich Alex Ploner vom Team K für mehr Planungssicherheit für ehrenamtliche Vereine ein. Sein zentrales Anliegen: mehrjährige Finanzierungszusagen, auch für laufende Kosten. Mit dem Ehrenamtsgesetz wurde dafür zwar eine gesetzliche Grundlage geschaffen, diese bleibt jedoch unverbindlich. Artikel 8 des Landesgesetzes hält lediglich fest: „Das Land kann wirtschaftliche Vergünstigungen, auch von mehrjähriger Dauer, gewähren.“
Diese Kann-Formulierung ist laut Ploner zu unpräzise. Es fehlen einheitliche Kriterien, verbindliche Vorgaben sowie klare Verpflichtungen für die öffentliche Verwaltung. Zudem bezieht sich der Artikel auf weitere Landesgesetze, die erst angepasst werden müssten, um die mehrjährige Finanzierung tatsächlich zu ermöglichen.
Fehlende Information und mangelhafte Umsetzung
Ploner kritisiert in einer Presseaussendung insbesondere die mangelnde Information der Vereine. Sowohl Landeshauptmann als auch Landesrätin Pamer hätten wiederholt betont, dass mehrjährige Finanzierungszusagen möglich seien und nun auch gesetzlich verankert wären. In der Praxis wüssten jedoch viele Ehrenamtliche nichts von dieser Möglichkeit, Anträge würden nicht zugelassen oder Mitarbeitende in den Ämtern seien selbst nicht informiert.
Dabei schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Landesverwaltung die Vereinsverantwortlichen „jährlich und strukturiert“ über diese Möglichkeit informieren muss. Gerade jetzt, im Jänner, wenn viele Vereine ihre Ansuchen einreichen, hätte diese Information längst erfolgen müssen. Seit der Verabschiedung des Gesetzes vor rund einem halben Jahr wären zudem klare Regelungen, transparente Verfahren und verbindliche Pflichten der Verwaltung notwendig gewesen, um echte Planungssicherheit zu gewährleisten.
Mit einer Anfrage an die Landesregierung will Ploner nun klären, ob andere Landesgesetze – etwa im Sozialbereich – bereits angepasst wurden, um mehrjährige Finanzierungszusagen zu ermöglichen, wie dies im Kulturgesetz bereits der Fall ist.
„Schon jetzt entpuppt sich das Ehrenamtsgesetz als mangelhaft – viel Rauch, wenig Substanz“, so Ploner mit Verweis auf die schleppende Umsetzung des Landesregisters. Sollte sich die Landesregierung nun auch noch hinter Kann-Bestimmungen verstecken und die mehrjährigen Finanzierungszusagen nicht umsetzen, wäre das laut Ploner ein Armutszeugnis gegenüber den vielen Ehrenamtlichen und ein weiterer Vertrauensverlust.






