von Alexander Wurzer 24.01.2026 09:40 Uhr

ABC-Klassen als Vorbild: Warum Südtirol bei der Sprachförderung vor der Einschulung nachziehen sollte

Ein interessantes Konzept, das Nordrhein-Westfalen plant, ist die landesweite Einführung sogenannter ABC-Klassen. Damit soll ein Problem gelöst werden, das viele Schulsysteme seit Jahren beschäftigt: Kinder kommen in die Schule, ohne über jene Deutschkenntnisse zu verfügen, die notwendig sind, um dem Unterricht von Beginn an folgen zu können.

Bild: APA

Nordrhein-Westfalen setzt dabei nicht auf Appelle oder freiwillige Zusatzangebote, sondern auf ein klares, verbindliches Verfahren mit standardisierter Sprachstandsfeststellung und verpflichtenden Vorkursen im Jahr vor der Einschulung.

Genau hier liegt der Punkt, an dem Südtirol besonders aufmerksam hinschauen sollte. Auch in Südtirol werden in die deutsche Schule zunehmend Kinder eingeschrieben, die kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen. Das betrifft Kinder mit Migrationshintergrund ebenso wie Kinder aus italienischsprachigen Familien, die aus unterschiedlichen Motiven die deutsche Schule wählen. Dadurch entsteht in der Praxis ein strukturelles Dilemma: Der Regelunterricht wird sprachlich ausgebremst, weil Grundlagen erst im Klassenzimmer mühsam nachgeholt werden müssen. Und der Auftrag der deutschen Schule, die Minderheitensprache Deutsch als Unterrichts- und Lebenssprache zu sichern, gerät unter Druck, wenn Deutsch im Schulalltag nicht mehr selbstverständlich ist.

Was Nordrhein-Westfalen unter ABC-Klassen versteht

ABC-Klassen sind in Nordrhein-Westfalen als verpflichtende schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung konzipiert. Ziel ist, Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorzubereiten, damit sie zum Zeitpunkt der Einschulung über ausreichende Deutschkompetenz verfügen.

Zentral ist dabei der Perspektivenwechsel: Sprachförderung wird nicht erst dann intensiv, wenn das Kind bereits im Klassenverband sitzt, sondern systematisch vorverlagert. Damit wird der Schulstart entlastet, weil die grundlegende Unterrichtssprache nicht erst parallel zum Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen aufgebaut werden muss.

Die Sprachstandsfeststellung als Dreh- und Angelpunkt

Der Kern des NRW-Modells ist eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung im Rahmen der Schulanmeldung. Alle Kinder sollen bei der Anmeldung an öffentlichen Schulen und an Ersatzschulen eine standardisierte Erhebung durchlaufen.

Damit diese Erhebung nicht zu spät kommt, wird auch der Zeitplan angepasst: Nordrhein-Westfalen will die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorziehen, um genügend Zeit für gezielte Förderung bis zum Schulbeginn zu gewinnen. Erstmals soll das ab 2028 gelten.

Das ist mehr als ein organisatorisches Detail. Wenn Sprachstandsfeststellung ernst gemeint ist, muss sie so früh erfolgen, dass Förderung tatsächlich Wirkung entfalten kann. Wer im späten Frühjahr oder gar kurz vor Schulstart feststellt, dass Sprachkompetenz fehlt, produziert im besten Fall hektische Notlösungen und im schlechteren Fall gar keine wirksame Förderung.

Das weitere Prozedere: Zuweisung, Durchführung, Verantwortung

Auf Basis der Sprachstandsfeststellung sollen Kinder, die Unterstützung brauchen, einer ABC-Klasse zugewiesen werden. Diese Zuweisung erfolgt durch die Schulaufsicht nach Anhörung des Schulträgers, um ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen.

Die ABC-Klassen liegen in schulischer Verantwortung, können aber flexibel organisiert werden: in Räumen einer öffentlichen Schule, in einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen geeigneten Ort, den ein Träger zur Verfügung stellen kann.

Durchgeführt werden sie grundsätzlich durch Grundschullehrer sowie sozialpädagogische Fachkräfte aus der Schuleingangsphase. Die ABC-Klassen sollen den Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen ergänzen, nicht ersetzen.

Auch an die praktische Umsetzung wird gedacht: Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme verantwortlich; zugleich sind Transport- und Kostenerstattungsfragen vorgesehen, damit Teilnahme nicht an Logistik scheitert.

Zusätzlich will das Schulministerium Materialien, einen Grundlagenerlass und digitale Instrumente bereitstellen; auch ein digitales Screening zur Sprachstandserhebung soll landesweit verfügbar sein.

Warum Südtirol dieses Modell braucht – und zwar rasch

Südtirol hat mit der deutschen Schule eine besondere Konstellation: Es geht nicht nur um pädagogische Qualität, sondern auch um den Schutz einer Minderheitensprache. Wenn ein erheblicher Teil der Kinder den Unterricht sprachlich nicht versteht, entstehen drei konkrete Probleme.

Erstens leidet die Lernentwicklung im Klassenverband. Unterricht muss zwangsläufig „nach unten“ sprachlich abgesenkt werden; Erklärphasen werden länger, Arbeitsaufträge müssen permanent vereinfacht oder übersetzt werden, Differenzierung wird zur Dauerkrise. Davon sind nicht nur die Kinder betroffen, die Deutsch erst erwerben müssen, sondern auch jene, die Deutsch als Familiensprache mitbringen und eigentlich rascher vorankommen könnten.

Zweitens geraten Lehrer in eine unlösbare Rollenüberforderung. Sie sollen gleichzeitig Fachunterricht, Sprachunterricht und Integrationsarbeit leisten – in heterogenen Gruppen, unter Zeitdruck und ohne ausreichende Zusatzressourcen. Ein vorgeschalteter, strukturierter Spracherwerb nimmt hier Druck aus dem System, weil Basisarbeit nicht erst im laufenden Betrieb beginnt.

Drittens wird die Funktionslogik der deutschen Schule verwässert. Eine Schule, deren Unterrichtssprache Deutsch ist, kann ihren Auftrag langfristig nur erfüllen, wenn Deutsch im Unterricht und im Schulalltag die gemeinsame Referenz bleibt. Das ist keine Ausgrenzung, sondern eine Voraussetzung, damit die Minderheitenschule als solche funktioniert.

Ein Südtiroler ABC-Modell: Was konkret zu übernehmen wäre

Südtirol muss Nordrhein-Westfalen nicht kopieren, kann aber jene Elemente übernehmen, die nachweislich Ordnung in ein derzeit oft improvisiertes Feld bringen. Der erste Baustein ist eine verbindliche Sprachstandsfeststellung bei der Einschreibung in die deutsche Schule: nicht als lose Einschätzung im Rahmen eines Gesprächs, sondern als standardisiertes Verfahren mit klaren Kriterien, ab wann ein Kind sprachlich in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen. Damit diese Feststellung nicht bloß diagnostisch bleibt, braucht es zweitens eine frühzeitige Zeitplanung. Die Erhebung muss so früh erfolgen, dass bis zum Schuleintritt tatsächlich wirksame Förderung stattfinden kann, idealerweise im Jahr vor der Einschulung; Nordrhein-Westfalen verlegt dafür die Schulanmeldung ausdrücklich ins Frühjahr des Vorjahres, um Zeit für gezielte Maßnahmen zu gewinnen.

Drittens ergibt sich aus der Diagnose zwingend das weitere Vorgehen: verpflichtende Vorkurse für Kinder, deren Deutschkenntnisse für den Schuleinstieg nicht ausreichen. Wer die deutsche Schule wählt, muss vor dem Schuleintritt die Unterrichtssprache so beherrschen, dass Teilnahme realistisch ist; das ist nicht gegen das Kind gerichtet, sondern schützt es vor Überforderung und erhöht die echte Teilhabe, während gleichzeitig der Regelunterricht arbeitsfähig bleibt. Viertens sollte die Durchführung in schulischer Verantwortung liegen, aber organisatorisch flexibel sein: Nordrhein-Westfalen plant ABC-Klassen unter schulischer Verantwortung, bei Bedarf auch in Räumen von Kindereinrichtungen, getragen von Grundschullehrern und sozialpädagogischen Fachkräften.

Und fünftens braucht es ein klares Zuweisungs- und Zuständigkeitssystem, damit Verantwortung nicht zwischen Institutionen zerfasert. Nordrhein-Westfalen sieht eine Zuweisung durch die Schulaufsicht vor; für Südtirol wäre entscheidend, dass von Beginn an eindeutig geregelt ist, wer feststellt, wer zuweist, wer organisiert, wer durchführt und wer kontrolliert, damit sich Zuständigkeiten nicht zwischen Schule, Kindergarten, Schulamt und Gemeinden verlieren.

Das entscheidende Argument: Es geht um Fairness, nicht um Barrieren

Ein häufiges Gegenargument lautet: Verbindliche Vorkurse könnten abschrecken oder als Hürde verstanden werden. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall, wenn das System sauber gebaut ist. Wer Kinder ohne Unterrichtssprache in den Regelunterricht setzt, produziert fast zwangsläufig Misserfolgserlebnisse, Demotivation und Nachteile, die später nur schwer aufzuholen sind. Frühe Sprachförderung ist die faire Variante: Sie schafft echte Startchancen, bevor der Leistungsdruck der Schule voll greift. Genau darauf zielt Nordrhein-Westfalen mit „früherer Sprachstandserhebung und verpflichtenden Kursen“ ab.

Für Südtirol kommt ein zusätzlicher Aspekt hinzu: Der Schutz der Minderheitensprache ist kein Nebenthema, sondern ein Auftrag. Wer die deutsche Schule stärkt, stärkt auch gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil eine klare sprachliche Grundlage Konflikte im Schulalltag reduziert und Integration über Kompetenz statt über Improvisation ermöglicht.

Südtirol sollte daher rasch prüfen, wie eine verbindliche, vorgeschaltete Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden kann – nicht als Strafmaßnahme, sondern als Qualitätsstandard. Nordrhein-Westfalen zeigt, wie ein System aussehen kann, das Verantwortung übernimmt: mit einheitlicher Feststellung, verbindlicher Förderung, klarer Zuständigkeit und praktischer Absicherung.

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