Die Reform des Autonomiestatutes ist für Italiener gemacht – Zedda liefert den Beweis

In Südtirol wird die Reform als „Rückgewinnung von Zuständigkeiten“ verkauft. Doch wer genau hinsieht, erkennt ein zweites, deutlich brisanteres Paket: Änderungen, die nicht der deutschen und ladinischen Minderheit dienen, sondern die Autonomie stärker an eine gesamtstaatliche Logik anpassen – mit klaren Vorteilen für die italienische Sprachgruppe.
Den deutlichsten Beleg dafür liefert ausgerechnet Fratelli d’Italia. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Senat, Antonella Zedda, hat im Plenum nicht die Minderheitenrechte betont, sondern die nationale Zielrichtung: Die Reform mache „Unterschiede und Besonderheiten“ zu einem „nationalen Gut“, unabhängig vom Territorium seien „wir alle stolz italienisch“. Und sie erklärt ausdrücklich, ihre Partei stimme „überzeugt“ zu – „im vorrangigen Interesse der Italiener“.
Das ist keine bloße Rhetorik. Es passt punktgenau zu jenen Bestimmungen, die Zedda selbst hervorhebt – und die genau dort ansetzen, wo Südtirols Minderheitenschutz politisch „wirkt“: beim Wahlrecht, bei der Zusammensetzung von Gemeindeausschüssen bzw. Landesregierung und bei den Verfahren, wie das Statut künftig geändert werden kann.
Wahlrecht: Schutzmechanismen werden abgebaut – Zuzug erhält schneller politisches Gewicht
Zedda feiert als Kernpunkt die Verkürzung der Ansässigkeitsdauer für das aktive Wahlrecht in Südtirol. Sie nennt das „Ende einer unerträglichen Diskriminierung“.
Tatsächlich sieht der Reformtext vor, dass in Südtirol für das aktive Wahlrecht eine ununterbrochene Wohnsitzdauer von zwei Jahren genügt. Zusätzlich wird eine Rückkehrerregel geschaffen: Wer früher schon ausreichend lange in Südtirol ansässig war, soll nach einer Rückkehr leichter wieder in die Wählerlisten eingetragen werden können.
In einem normalen Verwaltungsraum wäre das eine technische Anpassung. In Südtirol ist es eine Machtfrage. Denn die Wohnsitzfrist war immer auch ein Puffer, damit kurzfristiger Zuzug nicht sofort die politische Balance in einem Minderheitengebiet verschiebt. Wird dieser Puffer halbiert und zusätzlich eine Schnellspur eingeführt, steigt strukturell die politische Wirkung von Zuzug. Dass Fratelli d’Italia genau diesen Punkt zum Leitargument macht, sagt alles über die Zielrichtung: Normalisierung nach gesamtitalienischer Gleichheitslogik – nicht Stärkung der Minderheitenordnung.
Gemeinden und Landesregierung: „Vertretung“ wird zum Hebel – und damit zur Erpressbarkeit
Zedda kritisiert ausdrücklich, dass ein einzelner Vertreter einer Sprachgruppe im Gemeinderat nicht automatisch einen Sitz im Gemeindeausschuss erhält; sie nennt dabei ausdrücklich die italienische Sprachgruppe. Die Reform schafft hier eine neue Möglichkeit: Sitzt im Gemeinderat nur ein einziger Vertreter einer Sprachgruppe, kann der Gemeinderat mit Mehrheitsbeschluss beschließen, dass diese Sprachgruppe auch im Gemeindeausschuss vertreten ist. Ein ähnliches Prinzip wird bei der Landesregierung angelegt: Der Landtag kann mit absoluter Mehrheit entscheiden, dass sich die Zusammensetzung der Landesregierung ganz oder teilweise nach der Stärke der Sprachgruppen laut letzter Sprachgruppenzählung richtet.
Der kritische Punkt ist die dahinterliegende Logik: Was bisher als Schutzleitplanke verstanden wurde, wird in politische Beschlüsse und damit in laufende Machtkämpfe verlagert. Genau dadurch entsteht ein neues Druckmittel auf staatlicher Ebene. Sobald „mehr italienische Vertretung“ in Gemeindeausschüssen und in der Landesregierung als Erwartungshaltung etabliert ist, kann Rom diese Erwartung jederzeit instrumentalisieren: Wer nicht liefert, wird politisch als ausgrenzend markiert; wer nicht nachgibt, riskiert Gegenwind bei Zuständigkeiten, Finanzfragen oder Durchführungsbestimmungen. Die Botschaft ist absehbar: Wenn ihr keinen Italiener in den Gemeindeausschuss und „genug“ Italiener in die Landesregierung bringt, wird man es euch anlasten – und im nächsten Schritt von außen „korrigieren“. Aus Schutzrecht wird Verhandlungsmasse – und aus Verhandlungsmasse wird Erpressungspotenzial.
Identitätspolitik: „Alto Adige“ wird im deutschen Amtstext verankert
Die Reform ändert die offizielle Bezeichnung der Region zu „Trentino-Alto Adige/Südtirol“. Darüber hinaus wird ausdrücklich geregelt, dass in der deutschen Sprachfassung „Trentino-Südtirol/Alto Adige“ zu stehen hat – also „Alto Adige“ als italienischer Staatsbegriff im deutschen Amtstext verankert wird.
Das ist nicht banal. Wer Begriffe verfassungsrechtlich festschreibt, schreibt Deutungshoheit fest. Zeddas Grundsatzsatz – Besonderheiten seien ein nationales Gut und alle seien stolz italienisch – erhält hier eine konkrete, rechtliche Form.
Statutsänderungen: Rom baut sich eine zweite Tür – und hält sich die „nationale Interessen“-Schranke
Die Reform führt zwar ein Einvernehmen mit Regionalrat und den beiden Landtagen ein. Entscheidend ist aber die Ergänzung: Kommt dieses Einvernehmen innerhalb von 60 Tagen nicht zustande, können Abgeordnetenkammer und Senat die Statutsänderung in der zweiten Abstimmung trotzdem mit absoluter Mehrheit beschließen.
Gleichzeitig wird die bisher verpflichtende Stellungnahme von Regionalrat und Landtagen (innerhalb von zwei Monaten) gestrichen; das wird im offiziellen Parlamentsdossier ausdrücklich so festgehalten.
Als Beruhigung hängt Rom die Formel an, „die bereits anerkannten Autonomiestandards“ müssten gewahrt bleiben. Doch genau diese Beruhigung ist schwach, weil sie kein klares Stoppschild ist, sondern ein dehnbarer Begriff. Das Parlamentsdossier weist selbst darauf hin, dass hier Interpretationsspielraum entsteht und empfiehlt ausdrücklich eine Klarstellung, um Zweifel zu vermeiden.
Und selbst dort, wo die Reform Zuständigkeiten ausweitet, bleibt eine zentrale Schranke bestehen: Der neue Art. 4 bestätigt als Grenze ausdrücklich auch „das nationale Interesse“ (neben EU- und internationalen Bindungen). Das ist jene Klammer, mit der Rom und am Ende auch das Verfassungsgericht jederzeit begründen können, warum eine Südtiroler Regel „im nationalen Interesse“ korrigiert oder eingeschränkt werden müsse.
Kompetenzen als Zuckerbrot – Minderheitsrechte als Preis
Ja, die Reform enthält auch Kompetenzgewinne (etwa in Bereichen wie Umwelt und Handel). Genau deshalb wird sie als Erfolg verkauft. Doch das ist der klassische Deal: Man gibt Zuständigkeiten, um an anderer Stelle die entscheidenden politischen Stellschrauben zu verschieben.
Und hier wird auch die Rolle der SVP problematisch. Ihre Jubelrufe sind in diesem Licht nicht beruhigend, sondern bedenklich. Natürlich klingen „zurückgewonnene Zuständigkeiten“ gut, wenn man nur die Kompetenzliste liest. Aber genau das ist die Falle: Kompetenzen sind politisch sichtbar, Minderheitenschutzmechanismen wirken im Hintergrund – und werden deshalb leichter als „technische Details“ abgetan.
In Wahrheit wurde ein Kuhhandel vollzogen: Kompetenzen gegen Minderheitsrechte. Rom liefert Zuständigkeiten als Zuckerbrot, im Gegenzug wird an den tragenden Säulen des Minderheitenschutzes gerüttelt – beim Wahlrecht, bei der sprachgruppenbezogenen Vertretung in Gemeindeausschüssen und in der Landesregierung, bei Symbolfragen und beim Verfahren künftiger Statutsänderungen.
Wer das als Erfolg verkauft, verschweigt den Preis. Eine Autonomie ist nicht nur ein Katalog von Materien. Sie ist ein Schutzsystem. Wenn dieses Schutzsystem „normalisiert“ wird, kann man später noch so viele Zuständigkeiten aufzählen: Die politische und kulturelle Substanz der Autonomie wird ausgehöhlt. Und wenn ausgerechnet Fratelli d’Italia diese Reform als „im vorrangigen Interesse der Italiener“ feiert, dann ist das der deutlichste Hinweis darauf, wer bei diesem Handel am Ende mehr gewonnen hat.
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