von lif 21.01.2026 14:54 Uhr

Gesundheitsressort weist Vorwurf gefälschter Covid-19-Daten zurück

Das Gesundheitsressort teilt mit, dass die Covid-19-Sterbestatistik Südtirols zu keinem Zeitpunkt manipuliert geworden sei. Ein Schreiben des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebs aus dem März 2020 habe lediglich als Vorsichtsmaßnahme gedient, um alle Personen zu schützen, die im Kontakt mit verstorbenen Personen standen, welche zum Todeszeitpunkt an einer Infektion litten.

Foto: LPA/Greta Stuefer

„Die Anweisung im Schreiben, potentielle Infektionen auf der Todesfeststellung zu nennen, diente ausschließlich dem Schutz der Personen, die Kontakt mit dem Leichnam nach dessen Tod hatten“, so Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner. „Im März 2020 herrschte eine unklare Lage, daher wurden vorsichtshalber alle Infektionen mit strengeren hygienischen Auflagen verbunden, um eine mögliche Ansteckung zu verhindern. Die Covid-19-Sterbestatistik hat mit diesem Schreiben nichts zu tun und wurde zu keinem Zeitpunkt manipuliert. Diese Anweisung hatte keinerlei Einfluss auf die Höhe der Covid-19-Verstorbenen.“

Die schriftliche Anweisung des Hygienedienstes hielt laut Gesundheitsressort allgemein fest, dass auf den Todesfeststellungen auch Infektionen und das Ergebnis eines gegebenenfalls durchgeführten Covid-19-Tests festgehalten werden sollten. Diese Anweisung hatte den Hintergrund, dass Infektionstote strengeren totenpolizeilichen und hygienischen Auflagen unterliegen, um insbesondere Leichenschauärzte und Bestatter vor einer Ansteckung zu schützen, berichtet das Landespresseamt in einer Aussendung. Infektionstote müssen beispielsweise in desinfizierte Leichentücher gewickelt werden und Leichenschauärzte bei deren Untersuchung Schutzausrüstung tragen.

Im März 2020 wurde dieses Rundschreiben laut Ressort als Vorsorgemaßnahme verschickt, um alle Personen, die Kontakt mit dem Leichnam haben, vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen. Die Todesfeststellungen werden nicht als Basis für die Erstellung von Sterbestatistiken verwendet, sondern dienen als erste schriftliche Bestätigung eines Todesfalles, bevor der Leichnam vom Leichenschauarzt untersucht wird, betont das Gesundheitsressort.

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