von ih 19.01.2026 13:26 Uhr

Sparkasse darf Konto von Linksextremisten nicht kündigen

Die Sparkasse Göttingen darf das Konto der linksextremen Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe“ vorerst nicht kündigen. Ein deutsches Landgericht erklärte die Kündigung in einem Eilverfahren für unrechtmäßig und verpflichtete die Bank, die Kontoführung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren fortzusetzen.

Bild: Flickr/Metropolico.org

Die Sparkasse Göttingen hatte das Konto mit Verweis auf mögliche Risiken durch internationale Finanzsanktionen gekündigt. Hintergrund war die Einstufung der Gruppierung „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung, für deren mutmaßliche Mitglieder die Rote Hilfe zu Spenden aufgerufen hatte.

Das deutsche Gericht stellte jedoch klar, dass für Banken in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Bundes- und EU-Recht maßgeblich seien und keine entsprechenden Hinweise von Behörden oder der Finanzaufsicht vorlägen.

Auch der Verweis auf die Beobachtung der Roten Hilfe durch den Verfassungsschutz, der den Verein als linksextremistisch einstuft, reichte nicht aus. Als Anstalt des öffentlichen Rechts dürfe eine Sparkasse Konten nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen kündigen. Einen solchen konnte das Institut nach Auffassung des Gerichts nicht belegen.

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