Land investiert in internationale Entwicklungsprojekte

In der Sitzung vom 16. Jänner stimmte die Landesregierung auf Vorschlag von Rosmarie Pamer dem neuen Programm zu. Knapp 2 Millionen Euro sind im Haushalt 2026 eingeplant, weitere 731.000 Euro für 2027 und 250.000 Euro für 2028. Insgesamt fließen 1,6 Millionen Euro in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und des Minderheitenschutzes, 900.000 Euro in Projekte und Partnerschaften des Landes sowie 491.000 Euro in Bewusstseinsbildung und globales Lernen. Ziel bleibt eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen dem globalen Süden und dem globalen Norden.
Neue Schwerpunkte und internationale Partnerschaften
Zu den Landesprojekten zählt ein neues Euregio-Programm mit Uganda und Tansania. Es knüpft an ein vorheriges Programm in derselben Region an und legt den Schwerpunkt auf die Auswirkungen des Klimawandels. Ergänzend können kleinere Maßnahmen rund um dieses Programm finanziert werden.
Ab 2026 startet zudem eine neue Partnerschaft in der Autonomen Region Nordostsyrien. Dort sollen kommunale Dienstleistungen, insbesondere die Sammlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen, in den Städten Hasakeh, Qamishlo und Amunda verbessert werden. Gleichzeitig werden Modelle der Kreislaufwirtschaft gefördert. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken zu reduzieren, recyclebare Materialien aufzuwerten und sichere sowie inklusive Arbeitsplätze für über 300 Beschäftigte zu schaffen. Weiterhin unterstützt das Land Projekte im Norden Ugandas, in den palästinensischen Gebieten und in Armenien.
Unterstützung für Südtiroler Organisationen und Bewusstseinsbildung
Mit 1,6 Millionen Euro fördert das Land die Tätigkeit Südtiroler Organisationen, die vor allem südlich der Sahara in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind. Unterstützt werden innovative Projekte zur Armutsbekämpfung und Wissensförderung.
Für lokale Bewusstseinsbildung und globales Lernen stehen 461.000 Euro zur Verfügung. Damit werden Veranstaltungen zu Themen der internationalen Zusammenarbeit sowie Fortbildungen finanziert. Bei Naturkatastrophen, internationalen Krisen oder Hungersnöten kann das Land zusätzlich Notstandsmaßnahmen ergreifen, die jeweils von der Landesregierung genehmigt werden.






