von ih 15.01.2026 13:00 Uhr

Südtiroler Landtag beschließt Maßnahmen für leistbaren Wohnraum für Studenten

Der Südtiroler Landtag hat am Donnerstag einen Beschlussantrag der Grünen Fraktion genehmigt, mit dem faire Preise für studentischen Wohnraum erreicht werden sollen. Ziel ist es, die stark gestiegenen Mietkosten zu bremsen und das Recht auf Hochschulbildung unabhängig von der finanziellen Situation der Familien zu sichern.

Bild von StockSnap auf Pixabay

In den vergangenen Jahren sind die Preise für Zimmer und Wohnungen für viele Studenten kaum noch leistbar geworden. Derzeit liegen die durchschnittlichen Mietkosten für ein Zimmer zwischen 450 und 700 Euro im Monat – eine Belastung, die für zahlreiche Familien nur schwer zu tragen ist.

Die grünen Landtagsabgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer sehen darin eine Gefahr für den gleichberechtigten Zugang zur Universität. „Die Zimmerpreise sind zu hoch, um das Recht auf Hochschulbildung zu gewährleisten. Mit der Annahme unseres Beschlussantrags ist es uns gelungen, ein konkretes Ergebnis zu erzielen, um auch auf die Preise auf dem freien Markt Einfluss zu nehmen“, erklärten sie.

Kern des Beschlusses ist ein Modell, bei dem das Land über eine Ausschreibung finanzielle Beiträge bereitstellt, um die Mieten in Studentenwohnheimen zu senken. Konkret soll die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis und einem gedeckelten, niedrigeren Mietpreis vom Land übernommen werden.

Ein besonders wichtiges Signal geht vom geplanten neuen Studentenwohnheim neben dem faschistischen Siegesplatz aus. Dort hat sich das Land Südtirol verpflichtet, für ein Einzelzimmer einen Mietzins von 360 Euro zu garantieren. Zudem soll geprüft werden, ob Investitionsbeiträge für Wohnheime gemeinnütziger Organisationen wieder eingeführt werden können.

„Das Recht auf Hochschulbildung darf nicht von Marktlogiken abhängig sein. Es braucht öffentliche Instrumente, um leistbare Zimmer zu garantieren und für junge Studenten attraktiv zu sein“, betonte Zeno Oberkofler als Erstunterzeichner des Antrags.

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