Südtirol: Mindestrente wird auf 1.000 Euro angehoben

Mindestrente liegt unter Existenz-Niveau
Derzeit liegt die gesetzliche Mindestrente in Italien bei rund 616,57 Euro monatlich und damit deutlich unter einem existenzsichernden Niveau. Ende 2024 bezogen rund 16,3 Millionen Menschen im Land eine Rente, fast 4,6 Millionen – etwa 28 Prozent – mussten mit weniger als 1.000 Euro im Monat auskommen. Besonders stark betroffen sind Frauen sowie Personen mit niedrigen Einkommen und unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Waltraud Deeg verwies in der Debatte auf die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre. Die Inflation habe die Kaufkraft von Geringverdienern und Mindestrentnern erheblich geschwächt. Zwar seien die Renten zuletzt angepasst worden, diese Erhöhungen hätten jedoch die Teuerung nicht ausgleichen können. In Südtirol sei die Situation zusätzlich verschärft, da die Lebenshaltungskosten hier deutlich über dem italienweiten Durchschnitt liegen.
Als strukturelles Problem nannte Deeg das stark beitragsbezogene italienische Rentensystem. Die Höhe der Pension hänge fast ausschließlich von der Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Das führe zu großen Ungleichheiten, insbesondere für Menschen mit niedrigen Löhnen, mit Erwerbsunterbrechungen oder mit viel unbezahlter Arbeit. Vor allem Frauen seien davon betroffen, da sie häufiger in Teilzeit arbeiten, familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen und dadurch geringere Rentenansprüche erwerben.
Antrag einstimmig angenommen
Eine Mindestrente von etwas über 600 Euro reiche weder zur Deckung der realen Lebenshaltungskosten noch für ein würdevolles Leben im Alter aus, betonte Waltraud Deeg. Eine schrittweise Anhebung auf 1.000 Euro monatlich würde nicht nur ein menschenwürdiges Mindesteinkommen sichern, sondern auch positive Effekte auf Gesundheit, Lebensqualität und die Bekämpfung von Altersarmut haben.
Mit dem nun beschlossenen Antrag fordert der Landtag daher einen klaren politischen Einsatz auf Staatsebene für ein soziales Mindestniveau, das die Würde im Alter schützt, Lebensleistung anerkennt und strukturelle Ungleichheiten abfedert. „Es geht um Gerechtigkeit zwischen den Generationen und um die Frage, welchen Wert unsere Gesellschaft der Lebensleistung beimisst“, so Deeg.
Auch wenn die Zuständigkeit formal beim Staat liege, habe der Südtiroler Landtag eine politische und moralische Verantwortung, jene zu vertreten, die selbst kaum Gehör finden, unterstrich die SVP-Abgeordnete. Der von Harald Stauder und Franz Locher mitunterzeichnete Antrag wurde schließlich von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig angenommen.






