Winterschlussverkauf in Südtirol startet – Verbraucherrechte bleiben bestehen

Auch im Ausverkauf müssen Waren mangelfrei sein und den Werbeangaben entsprechen. Nicht gekennzeichnete Mängel können reklamiert werden, im Zweifel haben Kunden Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises – und nicht auf einen Gutschein. Zudem müssen Preisschilder klar den ursprünglichen Preis, den Rabatt in Prozent sowie den neuen Verkaufspreis ausweisen.
Die Verbraucherzentrale rät, Angebote vorab zu vergleichen, Wunschlisten zu erstellen und Preisschilder vor dem Bezahlen genau zu prüfen. Kartenzahlungen müssen grundsätzlich akzeptiert werden. Wichtig ist außerdem, Kassenzettel aufzubewahren, da sie für Reklamationen notwendig sind.
Der Winterschlussverkauf läuft in den meisten Gemeinden Südtirols bis zum 5. Februar 2026. In Tourismusgemeinden startet er später, ab dem 7. März.






