Kindergarten: Die Kleinen können bald eingeschrieben werden

Wie das LPA berichtet, können Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2023 geboren sind. eingeschrieben werden. Ein Kindergartenjahr ist verpflichtend. All jene Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 geboren sind, müssen verpflichtend in den Kindergarten eingeschrieben werden.
Die Einschreibung kann nur in einen Kindergarten der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Sollten Eltern ihr Kind in den Kindergarten einer anderen Gemeinde einschreiben wollen, können sie – nach erfolgter Einschreibung in einen Kindergarten der eigenen Wohnsitzgemeinde – einen Antrag auf einen Kindergartenwechsel in Papierform an den Kindergartensprengel einreichen.
Nähere Informationen werden auf der Webseite scora-ladina.provinzia.bz.it/lld/scolines/iscrizion-te-na-scolina-ladina veröffentlicht und sind in den jeweiligen Kindergärten oder in der Kindergartendirektion Ladinia unter der Telefonnummer 0471 797117 erhältlich.






