von ih 31.12.2025 16:21 Uhr

Land hebt Zeitlimit für Mietförderung von Genossenschaften auf

Die Südtiroler Landesregierung hat die Anwendungsrichtlinien zur Förderung des Genossenschaftswesens überarbeitet. Auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer wurden Anpassungen am Landesgesetz von 1993 beschlossen, die ab dem 1. Jänner 2026 in Kraft treten und für alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten Förderanträge gelten.

Landesrätin Rosmarie Pamer. - Foto: LPA/Fabio Brucculeri.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Mietbeiträge für Genossenschaften. Die bisherige zeitliche Begrenzung von fünf Jahren wird aufgehoben. Künftig können Mietkosten ohne Befristung gefördert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Genossenschaften mehr Planungssicherheit zu bieten und ihre langfristige Stabilität zu stärken. „Damit reagieren wir gezielt auf Anliegen aus der Praxis“, betont Landesrätin Pamer.

Darüber hinaus wird der Kreis der Förderberechtigten klarer und breiter gefasst. In den neuen Richtlinien werden nun ausdrücklich auch Bürgergenossenschaften sowie Sozialunternehmen in genossenschaftlicher Form berücksichtigt, die nicht als Sozialgenossenschaften eingestuft sind. Damit wird eine bisher gelebte Förderpraxis rechtlich abgesichert und transparenter gestaltet.

Landesrätin Pamer unterstreicht die Bedeutung der Genossenschaften für das Land: Sie leisteten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur lokalen Wirtschaft und zur Daseinsvorsorge in Südtirol. Mit den neuen Richtlinien schaffe das Land verlässliche und zeitgemäße Rahmenbedingungen, um dieses Engagement nachhaltig zu unterstützen.

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