von ih 23.12.2025 18:40 Uhr

Landesregierung genehmigt Abkommen nach langen Verhandlungen

Nach langen und intensiven Verhandlungen hat die Südtiroler Landesregierung am 19. Dezember ein wichtiges Abkommen mit dem Staat genehmigt. Die Vereinbarung betrifft alle Regionen mit Sonderstatut sowie die autonomen Provinzen Bozen und Trient und soll finanzielle Einbußen ausgleichen, die durch neue staatliche Steuerregelungen entstehen. Für Südtirol bedeutet das Abkommen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch eine Stärkung der Autonomierechte.

Foto: LPA/Tiberio Sorvillo

Ausgangspunkt der Verhandlungen war das Staatshaushaltsgesetz für die Jahre 2025 bis 2027, das für Südtirol geringere Steuereinnahmen vorsieht. Nach dem Autonomiestatut stehen dem Land neun Zehntel der im Land eingehobenen Steuern zu. Werden jedoch auf staatlicher Ebene Steuersätze geändert, kann dies zu Mindereinnahmen führen. Genau hier setzt das neue Abkommen an: Künftig werden solche Verluste durch finanzielle Ausgleichszahlungen kompensiert.

Landeshauptmann Arno Kompatscher führte die Verhandlungen im Namen der Sonderautonomien mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium in Rom. Ein zentrales Ergebnis ist die Verankerung des sogenannten Einvernehmensprinzips. Steuerliche Maßnahmen des Staates, die Auswirkungen auf Südtirol haben, können demnach nur mehr mit Zustimmung des Landes umgesetzt werden.

„Damit stärken wir nicht nur unsere finanzielle Autonomie, sondern sichern auch das Mitspracherecht des Landes bei allen entscheidenden Steuerfragen“, betont Kompatscher. Gleichzeitig würden finanzielle Nachteile frühzeitig und einvernehmlich ausgeglichen. Auch für die Bürgerinnen und Bürger habe das Abkommen Vorteile, da sie von staatlichen Steuersenkungen profitieren und insgesamt weniger Steuern zahlen müssten.

Konkret sind für Südtirol Ausgleichszahlungen in Höhe von 10,5 Millionen Euro im Jahr 2026, 11,5 Millionen Euro im Jahr 2027 und 5,8 Millionen Euro im Jahr 2028 vorgesehen. Diese Mittel sollen gewährleisten, dass öffentliche Aufgaben auch unter veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen weiterhin finanziert werden können.

Die Vereinbarung war bereits am 12. Dezember von den Vertreterinnen und Vertretern der Sonderautonomien unterzeichnet worden. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember wurde die Unterzeichnung durch den Landeshauptmann nun offiziell bestätigt und das Abkommen formell in Kraft gesetzt.

In weiteren Gesprächen mit dem Staat sollen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen verhandelt werden, darunter die Übergabe von Militärkasernen sowie die Bereitstellung von Personal für staatliche Ämter in Südtirol.

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