von mmh 11.12.2025 16:31 Uhr

Nationalrat beendet „Abzocke“ mit Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer

Ab 1. Januar 2026 wird der Missbrauch von Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer in Österreich beendet. Auf Initiative der SPÖ sollen Zahlungsaufforderungen über hunderte Euro für kurzes Parken oder das Überfahren eines privaten Grundstücks künftig wirksam eingeschränkt werden.

Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Selma Yildirim Justizsprecherin der SPÖ

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim erklärte: „Viele Autofahrer haben aus Angst vor teuren Gerichtsverfahren bezahlt. Mit der neuen Regelung entziehen wir diesem Missbrauch die Profitgrundlage, indem Gerichts- und Anwaltsgebühren gesenkt werden.“ Die materiell-rechtlichen Besitzschutzvorschriften bleiben unverändert, der Rechtsweg für berechtigte Klagen offen.

Vereinheitlichung der Rechtsprechung

Zudem wird der Instanzenzug bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten bis zum Obersten Gerichtshof befristet ermöglicht, um klare Leitlinien zu schaffen. Yildirim richtete sich an die Bevölkerung: „Sollten Sie im kommenden Jahr derartige Zahlungsaufforderungen erhalten, wehren Sie sich! Wir haben die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen.“

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