von mmh 10.12.2025 16:11 Uhr

Postenschacher-Causa: ÖVP-Klubchef Wöginger muss doch vor Gericht

Wie Oe24 berichtet, muss ÖVP-Klubchef August Wöginger nun doch vor Gericht stehen – die zuvor gewährte Diversion wurde überraschend aufgehoben. Das Oberlandesgericht Linz hat die bereits bewilligte Diversion für den ÖVP-Politiker und zwei ÖVP-nahe Beamte gekippt. Mitten während der Nationalratssitzung platzte diese Nachricht in den politischen Betrieb. Wöginger hatte kurz zuvor den Plenarsaal verlassen. Mit der Entscheidung wird das Strafverfahren nun fortgesetzt – einer der einflussreichsten Politiker der Kanzlerpartei sieht sich damit erneut einem Strafprozess gegenüber.

APA/ROLAND SCHLAGER

Partei reagiert irritiert

In der Volkspartei sorgt der Beschluss für deutliches Erstaunen. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti zeigt sich gegenüber oe24 überrascht. Die Richterin habe die Diversion vorgeschlagen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe zugestimmt, und sowohl Wöginger als auch die beiden Mitangeklagten hätten das Angebot angenommen. Gleichzeitig betont er die Geschlossenheit hinter dem Klubchef. Wöginger habe Verantwortung übernommen, sei aber überzeugt, keine strafrechtlich relevante Handlung gesetzt zu haben. Er sei stets offen und kooperativ mit den Behörden umgegangen. Die ÖVP zeigt sich sicher, dass er als unbescholtener Mann aus dem Prozess hervorgehen werde.

Von Wöginger selbst gibt es derzeit keine Stellungnahme. Sein Anwalt Michael Rohregger kritisiert jedoch das Vorgehen des Oberlandesgerichts heftig. Er sei weiterhin überzeugt, dass sein Mandant nichts Strafbares getan habe. Dass ein Gericht eine Diversion anbiete und diese anschließend ohne Anhörung des Angeklagten aufhebe, sei für ihn unverständlich und nicht mit der Verfassung vereinbar. Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss ist allerdings nicht mehr zulässig.

Postenschacher-Causa wird neu aufgerollt

Damit kommt die sogenannte „Postenschacher“-Affäre erneut vor Gericht. Im Mittelpunkt steht die Besetzung der Leitung des Finanzamtes Braunau, Ried und Schärding im Jahr 2017. Wöginger soll damals für einen Parteifreund interveniert haben, der den Posten schließlich erhielt – obwohl eine besser qualifizierte Bewerberin übergangen wurde. Die Beamten in der Begutachtungskommission sollen den Kandidaten aus parteipolitischen Gründen an die erste Stelle gereiht haben. Die benachteiligte Bewerberin erhielt später vor Gericht recht.

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