von mmh 10.12.2025 18:04 Uhr

Kinder- und Jugendanwaltschaft kritisiert Kürzungen

Ab 1. Jänner 2026 sollen subsidiär Schutzberechtigte in Tirol von der Mindestsicherung ausgeschlossen werden und nur noch Grundleistungen nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz erhalten. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht ist. Um Härtefälle zu vermeiden, sind Übergangsfristen für Betroffene vorgesehen, die bereits im Herbst 2025 Mindestsicherungsleistungen bezogen haben.

Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini. (Foto: © KIJA Tirol/Wald)

Gefahr für Kinder und Jugendliche

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol kritisiert die Reform scharf. Laut Lukas Trentini bedroht die Umstellung die Existenzsicherung vor allem von Minderjährigen, führt zu Wohnungsverlust, Umzügen in Großquartiere und dem Verlust von Kindergarten-, Schul- oder Lehrplätzen. „Die drohende Bildungsarmut ist ein großes Risiko. Kinder verlieren ihr soziales Umfeld, Bezugspersonen und Integrationsmöglichkeiten“, so Trentini.

Besonders problematisch seien auch die geplanten Unterkünfte. Großquartiere böten kaum Rückzugsräume, seien nicht kinderfreundlich und müssten für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sein. Junge Erwachsene und SchülerInnen drohten den Anschluss an Arbeitsmarkt und Bildung zu verlieren, bereits bestehende Arbeitsverhältnisse könnten gefährdet werden.

Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft verweist auf kinderrechtliche Standards: Artikel 3 der UN-Kinderrechtekonvention und die österreichische Verfassung fordern das Kindeswohl als vorrangiges Kriterium. Trentini kritisiert zudem, dass keine externe Begutachtung der Gesetzesfolgen stattgefunden hat.

Die Forderungen der Anwaltschaft: längere Übergangsfristen, kindgerechte Unterkünfte in klein strukturierten Wohneinheiten, Erhalt von Schulen und sozialem Umfeld, barrierefreie Wohnungen für Kinder mit Behinderung sowie transparente Standards zur Abfederung von Härtefällen.

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