Sportmedizin: Neuerungen bei sportärztlichen Visiten

Die Landesregierung hat am 5. Dezember eine Neuregelung der sportmedizinischen Leistungen beschlossen. Hintergrund ist die Einführung eines neuen Leistungsverzeichnisses auf staatlicher Ebene, das sportärztliche Untersuchungen dem Bereich der Prävention zuordnet. Auch in Südtirol müssen diese Leistungen daher aus dem bisherigen Verzeichnis der ambulanten Facharztleistungen herausgelöst und in ein eigenes Tarifverzeichnis überführt werden. Damit ändern sich die Bestimmungen zu Verschreibung, Bezahlung und Kostenbefreiungen, berichtet das Landespresseamt.
„Wir schaffen nun einen eindeutigen und modernen Rahmen, der es unserem Dienst für Sportmedizin ermöglicht, den Athletinnen und Athleten und allen Sportbegeisterten im Land auch weiterhin regelmäßige und qualitativ hochwertige sportmedizinische Untersuchungen anzubieten“, betont Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner. Diese Leistungen seien ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsprävention und zur Förderung von Sport und Bewegung in Südtirol.
Was sich ändert
Mit der Umstellung werden Abläufe in der Verschreibung und Erbringung von sportärztlichen Visiten gezielt vereinfacht. Auch die Tarife werden überarbeitet. Die sportärztliche Standard-Visite der ersten Stufe kostet künftig 30 Euro. Visiten mit zusätzlichen Untersuchungen kosten zwischen 60 und 80 Euro. Im italienweiten Vergleich mit den anderen Regionen liegen diese Tarife im sehr niederen Bereich, so die Landesräte.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die gänzliche Befreiung von Kosten für sportärztliche Leistungen für Minderjährige, Menschen mit Behinderung und seltenen Krankheiten und Personen mit niedrigem Einkommen. Für diese und andere Kategorien sind die sportmedizinischen Leistungen kostenlos. Weiterhin übernimmt die Sportmedizin die periodischen Tauglichkeitsbeurteilungen für die Freiwilligen von Zivilschutz- und Rettungsorganisationen.
Das neue Tarifverzeichnis der Sportmedizin sowie die zugehörigen Regelungen treten am 1. März 2026 in Kraft. Termine für Visiten können wie bisher über die Einheitliche Landesvormerkzentrale unter der Nummer 100 100 mit den Vorwahlen 0471, 0472, 0473 oder 0474 oder online vereinbart werden.






