von ag 08.12.2025 13:51 Uhr

Ab 20. Dezember: Fahrverbote für den Ausweichverkehr

Seit sechs Jahren gibt es die Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol am niederrangigen Straßennetz – also auf ausgewählten Gemeindestraßen und Landesstraßen. Mit Ausnahme von Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist es Verkehrsteilnehmern auf diesen Straßenabschnitten nicht erlaubt, starken Verkehr bzw. Stau über das niederrangige Straßennetz zu umfahren.

Foto: Pixabay

Auch zum Start der Wintersaison in Tirol treten die Fahrverbote für den Ausweichverkehr wieder in Kraft, berichtet das Land Tirol. Das Ziel: Das niederrangige Straßennetz in den Ortsgebieten staufrei und damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Die Fahrverbote gelten von Samstag, den 20. Dezember 2025, bis inklusive Ostermontag, den 6. April 2026, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte, Imst und Schwaz.

Wipptal-Paket wird fortgeführt

Aufgrund der Bauarbeiten auf der Luegbrücke gibt es auch Fahrverbote im Großraum Innsbruck sowie im Wipptal. Hier gelten die Fahrverbote im Zeitraum 27. Dezember 2025 bis 1. März 2026. Damit wird das im vergangenen Jahr vorgestellte Wipptal-Paket fortgeführt. Das Land Tirol stellt auf Antrag von Verkehrslandesrat René Zumtobel die notwendigen Mittel für geschultes Personal bereit, um die Verkehrspolizei bei der Kontrolle der Fahrverbote bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus werden an neuralgischen Punkten wieder Dosierampeln eingesetzt.

In der vergangenen Sommersaison wurden zwischen Mitte April und Anfang November rund 516.000 Fahrzeuge auf die Hauptverkehrsrouten zurückgewiesen. Im Winter 2024/2025 waren es rund 250.000 Fahrzeuge.

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