Versicherung: Achtung bei Skiurlaub in Österreich

Im vergangenen Winter meldeten sich wieder einige Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, weil sie überraschend hohe Rechnungen für Hubschrauberbergungen nach Skiunfällen zugeschickt bekommen haben. Sie waren im Skiurlaub in Österreich oder nur für einen Tagesausflug in ein Skigebiet jenseits der Grenze unterwegs und sind dabei auf der Piste verunfallt. Es ging dabei um mehrere Tausend Euro, in einem Fall wurden fast 13.000 Euro in Rechnung gestellt. In einem anderen Fall bekam eine Familie zwei hohe Rechnungen, weil zwei Familienmitglieder betroffen waren und der Hubschrauber jeweils nur eine Person versorgen und transportieren konnte.
Weit verbreiteter Irrtum
Oft wird irrtümlich davon ausgegangen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auch die Kosten für die Hubschrauberrettung abdeckt. Die EKVK gewährleistet zwar die medizinische Behandlung im Ausland (konkret in der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen), orientiert sich dabei aber an den Bedingungen des Gastgeberlandes. In Österreich übernehmen Sozialversicherungsträger bei Freizeitunfällen am Berg lediglich eine geringe Pauschale, und zwar nur bei schwerwiegenden Verletzungen, die den Einsatz eines Hubschraubers im Tal rechtfertigen würden. Der Großteil des Betrags muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Dies gilt für in Österreich Ansässige und somit auch für alle, die sich vorübergehend in Österreich aufhalten.
Zusätzliche Versicherung abschließen
Zu den Freizeitunfällen zählen dabei neben Skiunfällen auch Unfälle beim Bergsteigen, Klettern oder auch – ganz banal – beim Radfahren oder Wandern. Die EVZ rät daher in einer Aussendung, zusätzlich eine Unfallversicherung mit dem Baustein Bergungskosten abzuschließen. Es gibt mittlerweile auch spezielle Polizzen für Skifahrer, die außer einer Haftpflichtversicherung manchmal auch Bergekosten absichern. Auch Mitgliedschaften in Freizeit- Sport- und Rettungsvereinen bieten oft einen Versicherungsschutz, der für Bergungskosten aufkommen würde. Eventuell sehen auch die Bedingungen der eigenen Kreditkarte einen entsprechenden Versicherungsschutz vor. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die versicherten Höchstbeträge nicht zu niedrig angesetzt sind.
Zudem ist zu bedenken, dass bei schweren Unfallfolgen ein Krankentransport in die Heimat sinnvoll sein kann, der von der EKVK nicht gedeckt wird. Eine rechtzeitige Absicherung schützt so vor hohen finanziellen Belastungen und sichert eine optimale Versorgung im Notfall.
Neueste Meldungen






