Tirol verschärft Maßnahmen gegen Vogelgrippe – 57 Gemeinden betroffen

Vorsichtsmaßnahmen und Risiko für Menschen
Die Vogelgrippe (H5N1) wurde bisher in Tirol noch nicht nachgewiesen, in Oberösterreich und dem Burgenland allerdings schon. Laut Landesveterinärdirektor Matthias Vill ist das Virus für Menschen kaum gefährlich, nur bei sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel kann es grippeähnliche Symptome auslösen. Eine Übertragung über Lebensmittel ist ausgeschlossen. Neben der Stallpflicht gelten weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen in ganz Tirol, etwa getrennte Haltung von Enten und Gänsen, Schutz vor Wildvögeln sowie sorgfältige Reinigung von Geräten und Tränken. Auffälligkeiten bei Hausgeflügel müssen umgehend gemeldet werden.
Geflügelhalter aufgefordert, Vorsicht walten zu lassen
Die Stallpflicht soll die Übertragung des Virus durch Wildvögel verhindern. Besonders in der Nähe von Gewässern ist die Ansteckungsgefahr hoch. Auch kleinere Betriebe wird empfohlen, ihre Tiere nach Möglichkeit in geschlossenen Haltungsvorrichtungen unterzubringen. Die Behörden betonen, dass die Vorsichtsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Tiere und zur Verhinderung einer Ausbreitung leisten.
Betroffene Gemeinden auf einen Blick
Von der Maßnahme betroffen sind unter anderem Gemeinden in den Bezirken Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Kufstein und Schwaz – darunter Absam, Hall, Telfs, Kufstein, Schwaz, Jenbach, Pill und viele weitere.






