von ih 19.11.2025 06:20 Uhr

Brand im Reifendepot: Wer jetzt Anspruch auf Ersatz hat

Nach dem Brand im Reifenlager der Firma Meranese Gomme am 9. Juli 2025 haben zahlreiche Kunden den Verlust ihrer eingelagerten Reifen und Zubehörteile gemeldet. Wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mitteilt, haftet in solchen Fällen eindeutig das Unternehmen, dem die Gegenstände zur Verwahrung überlassen wurden.

Symbolbild Pixabay

Laut Zivilgesetzbuch muss der Verwahrer für beschädigte oder verlorene Ware einstehen – unabhängig davon, ob seine Versicherung den Schaden übernimmt. Betroffene sollten deshalb aktiv beim Unternehmen Auskunft zur Schadenregulierung einfordern. Die VZS stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.

Entschädigt wird allerdings nicht der Neupreis, sondern der sogenannte Zeitwert der Reifen. Dieser richtet sich nach Alter, Profiltiefe und Nutzung. Neue Reifen haben 7–10 Millimeter Profil, während abgefahrene Modelle deutlich an Wert verlieren. Eine genaue Dokumentation der Profiltiefe kann für die Bewertung entscheidend sein.

Einige Betroffene berichten zudem von Angeboten für vergünstigte Neureifen des Unternehmens. Laut VZS sind Verbraucher jedoch nicht verpflichtet, diese anzunehmen – der Schadenersatz ist davon unabhängig.

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