Kostenlose Mobilität: ANMIC kritisiert falsche Informationen zum Free Pass

Unrechtmäßige Forderungen bei Anlaufstellen
Ein Zivilinvalider schildert der Vereinigung, er sei zur Abgabe des Befunds der Zivilinvalidität beziehungsweise eines Befunds nach Gesetz 104/92 aufgefordert worden. Ohne dieses Dokument könne der Antrag nicht gestellt werden, habe man ihm mitgeteilt. Mehrere Mitglieder bestätigten ähnliche Erlebnisse.
„Unsere Mitglieder wurden bei verschiedenen Anlaufstellen und Patronaten vor die Wahl gestellt: Entweder die Befunde vorzuweisen oder auf das Recht auf freie Beförderung zu verzichten“, kritisiert ANMIC-Präsident Thomas Aichner. Die Vereinigung stelle selbst zahlreiche Ansuchen für den Südtirol Pass Free und sei täglich im Austausch mit ihren Mitgliedern und deren Familien. Dieser enge Kontakt mache es möglich, Missstände frühzeitig zu erkennen – wie in diesem Fall.
Seit 13 Jahren gehört der Südtirol Pass Free zu den wichtigsten Unterstützungsleistungen für Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung. Eingeführt wurde er 2012 auf Initiative der ANMIC und ist heute für tausende Südtiroler ein unverzichtbares Hilfsmittel. Das Landesgesetz Nr. 365 vom 4. Mai 2023 regelt klar, wer Anspruch auf den Pass hat: Personen mit mindestens 74 Prozent anerkannter Zivilinvalidität. Für das kostenlose Ansuchen sind lediglich die Erklärung über den Invaliditätsgrad und eine Ausweiskopie notwendig.
Aichner erinnert daran, dass die Feststellung der Zivilinvalidität durch eine Ärztekommission erfolgt und alle Betroffenen anschließend ein offizielles Dokument über die diagnostizierten körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen erhalten. Dieses Dokument müsse jedoch nicht dem Antrag für den Südtirol Pass Free beigelegt werden. Die dafür zuständige Landesbehörde sei im Rahmen einer Eigenerklärung ohnehin ermächtigt, bei Bedarf alle notwendigen Informationen beim Sanitätsbetrieb oder anderen Körperschaften einzuholen. Zudem sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
Auch unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen gemeldet
ANMIC kritisiert außerdem einen weiteren Missstand: Ein Vollinvalider mit 100 Prozent Behinderung berichtet, er habe für die Ausstellung seines Südtirol Pass Free bezahlen sollen. „Eine Gebühr ist ausschließlich dann vorgesehen, wenn ein bereits ausgestellter Pass verloren geht und ein Duplikat beantragt werden muss“, stellt Aichner klar.
Die Vereinigung steht diesbezüglich im Austausch mit der STA, der Südtiroler Transportstrukturen AG, die für die Ausstellung des Passes zuständig ist. Die STA erhalte sämtliche Ansuchen von diversen Infopoints, Patronaten und anderen Stellen und könne daher unrechtmäßige Anforderungen erkennen und verhindern. Ziel sei es, landesweit wieder eine korrekte Informationsweitergabe sicherzustellen, damit Betroffene nicht um ihre zustehenden Rechte gebracht werden.
Die ANMIC Südtirol ist eine seit 1965 (staatlich) und 1994 (landesweit) anerkannte ehrenamtliche Organisation. Als einzige gesetzliche Vertretung der Zivilinvaliden und -versehrten setzt sie sich dafür ein, Betroffene im sozialen wie beruflichen Alltag gleichberechtigt zu integrieren. Mit mehr als 6.000 Mitgliedern ist sie die größte Interessensvertretung für Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung in Südtirol.






