Südtiroler Landtag beschließt Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten

„Der Verlust eines Kindes ist das Schlimmste, was einer Mutter passieren kann. Niemand sollte gezwungen sein, unmittelbar danach wieder zur Arbeit zu gehen oder sich krankschreiben zu lassen, nur um ein paar Tage Ruhe zu bekommen“, erklärt Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit.
Mit dem angenommenen Antrag fordert der Südtiroler Landtag das italienische Parlament und die Regierung in Rom auf, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die betroffenen Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt einen angemessenen Mutterschutz und psychologische Betreuung garantieren. Vergleichbare Maßnahmen bestehen bereits in Österreich und Deutschland – nun soll auch Südtirol nachziehen.
„Es geht um Würde, Mitgefühl und Anerkennung. Der Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob ein Kind lebend oder tot geboren wurde“, betont die Süd-Tiroler Freiheit.
Die Bewegung sieht in der Entscheidung einen wichtigen Schritt, um eine bestehende Lücke im Schutzsystem zu schließen und die Rechte von Frauen in Ausnahmesituationen zu stärken. Der einstimmige Beschluss gilt als deutliches Signal für Menschlichkeit und Respekt gegenüber betroffenen Müttern und Familien.
„Südtirol übernimmt Verantwortung und zeigt, dass der Wert des Lebens in all seinen Phasen ernst genommen wird“, so Knoll.






