von ih 05.11.2025 09:09 Uhr

Rechtsgutachten: Gemeinden dürfen Betriebe in Ortskernen gezielt fördern

Südtirols Gemeinden dürfen Betriebe in historischen Ortszentren rechtmäßig finanziell unterstützen. Das bestätigt ein neues Rechtsgutachten, das der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) in Auftrag gegeben hat. Die Studie der Universitätsprofessoren Peter Hilpold (Innsbruck) und Paolo Piva (Padua) kommt zu einem klaren Ergebnis: Gemeinden sind nicht nur befugt, sondern werden ausdrücklich ermutigt, Fördermaßnahmen zur Belebung der Ortskerne zu ergreifen.

V.l. Paolo Piva, Peter Hilpold, Dominik Oberstaller, Philipp Moser und Sabine Mayr.

Das Gutachten wurde am Dienstag, 4. November, am Hauptsitz des hds in Bozen vorgestellt. Neben den beiden Rechtsexperten nahmen hds-Präsident Philipp Moser, der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, sowie hds-Direktorin Sabine Mayr teil.

Förderstopp wird aufgehoben

In mehreren Südtiroler Gemeinden waren in den vergangenen Jahren Betriebe, die sich in den Ortskernen neu ansiedelten oder übernommen wurden, mit Zuschüssen zwischen 5.000 und 15.000 Euro unterstützt worden. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten wurden diese Hilfen zuletzt teilweise ausgesetzt. Mit dem nun vorliegenden Gutachten ist die Grundlage geschaffen, die Förderprogramme wieder aufzunehmen und die Zentren aktiv zu beleben.

„Das Rechtsgutachten schafft endlich die erhoffte Klarheit“, sagte hds-Präsident Moser. „Unsere Gemeinden dürfen die Belebung der historischen Ortskerne aktiv fördern – und sollen es auch. Das ist ein starkes Signal für neue unternehmerische Initiativen und lebendige Dorf- und Stadtzentren.“

Auch Gemeindenverbandspräsident Oberstaller betonte die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Wirtschaft: „Die Attraktivität unserer Ortszentren hängt wesentlich von den dort tätigen Handels-, Handwerks-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben ab. Der Gemeindenverband arbeitet bereits an einer Mustervereinbarung für rechtssichere Gemeindeförderungen.“

Rechtlicher Rahmen: Klar und praktikabel

Die beiden Gutachter erklärten, dass Gemeinden Förderprogramme aufsetzen dürfen, sofern diese sachlich begründet, transparent ausgestaltet und EU-konform sind. Zu den wichtigsten Eckpunkten zählen:

  • Transparente Vergabe: Fördermittel müssen nach klaren, vorab definierten Kriterien vergeben werden.

  • Einhaltung der EU-Beihilferegeln: Beiträge dürfen die Wettbewerbsregeln der EU nicht verletzen, insbesondere gilt die sogenannte De-minimis-Regelung.

  • Klare Gemeindevorschriften: Gemeinden müssen genau festlegen, wer förderfähig ist und unter welchen Bedingungen Gelder zurückgefordert werden können.

  • Breites Maßnahmenpaket: Neben finanziellen Beiträgen sind auch nicht-monetäre Maßnahmen – etwa im Bereich Raumplanung oder Ortsgestaltung – möglich.

Mehr als nur Geld

Der hds betont, dass lebendige Ortszentren mehr brauchen als finanzielle Anreize. Aspekte wie Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Ortsgestaltung und Sicherheit spielten eine ebenso wichtige Rolle. „Dennoch bleiben Förderbeiträge ein entscheidender Impuls, um neue Unternehmerinnen und Unternehmer zu gewinnen und die wirtschaftliche Attraktivität der Gemeinden zu steigern“, so Moser.

Gemeinsamer Aufruf

Zum Abschluss richteten hds und Gemeindenverband einen gemeinsamen Appell an alle Südtiroler Gemeinden: Sie sollen die neuen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und gezielt in ihre Ortszentren investieren.

„Es geht um den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer lebendigen, attraktiven und lebenswerte Städte und Dörfer“, betonten Moser und Oberstaller unisono.

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