von veo 04.11.2025 08:04 Uhr

Forderung nach Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten

Die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit setzt sich für einen gesetzlichen Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten ein. Ein entsprechender Beschlussantrag wurde im Landtag eingebracht und soll in der Novembersitzung behandelt werden. Ziel ist es, betroffenen Frauen Zeit und Unterstützung zur körperlichen und seelischen Erholung zu gewähren.

Foto: Süd-Tiroler Freiheit

Derzeit müssen viele Betroffene unmittelbar nach dem Verlust eines Kindes wieder zur Arbeit gehen oder sich krankschreiben lassen, um etwas Ruhe zu finden. „Der Verlust eines Kindes ist für jede Mutter eine unvorstellbare seelische und körperliche Belastung. Dennoch zwingt die derzeitige Rechtslage viele Frauen dazu, unmittelbar nach einer Fehlgeburt wieder zur Arbeit zu gehen. Das ist menschlich untragbar und muss sich ändern!“, erklärt Landtagsabgeordneter Sven Knoll.

In Italien besteht aktuell kein Anspruch auf Mutterschutz bei Fehlgeburten vor dem 180. Tag der Schwangerschaft. Auch bei Totgeburten sind die Regelungen häufig unklar. In anderen Ländern wie Deutschland und Österreich wird bereits an gesetzlichen Lösungen gearbeitet, um den Mutterschutz in solchen Fällen verbindlich zu regeln.

Landesregierung soll aktiv werden

Mit dem im Landtag eingereichten Beschlussantrag fordert die Süd-Tiroler Freiheit die Landesregierung auf, sich auf staatlicher Ebene für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Gleichzeitig sollen auf Landesebene ergänzende Maßnahmen geprüft werden – etwa finanzielle Hilfen, psychologische Betreuung in Krankenhäusern oder Vereinbarungen mit Arbeitgebern.

„Süd-Tirol darf hier nicht länger tatenlos zusehen, sondern muss selbst ein Zeichen setzen. Gerade in einem Land, das den Wert von Familie hochhält, braucht es klare rechtliche Regelungen, die Mutterschutz, Trauerzeit und psychologische Unterstützung sicherstellen“, betont Knoll.

Er unterstreicht abschließend in einer Aussendung: „Es geht nicht um Bürokratie, sondern um Mitgefühl und Würde. Der Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob ein Kind lebend oder tot zur Welt kommt. Jede Mutter verdient denselben Respekt und dieselbe Fürsorge.“

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